Schwangerenkonfliktberatung: Es gibt kein Informationsdefizit
Elisabeth Winkelmeier-Becker, MdB Justizminister Marco Buschmann hat gleichsam als erste Amtshandlung verkündet, dass er Paragraph 219a des Strafgesetzbuches streichen will. Werbung für Abtreibung soll damit grundsätzlich erlaubt sein, begrenzt nur durch das Standesrecht der Ärzte.