Gerd Landsberg fordert mehr Spielräume für die kommunale Selbstverwaltung und erwartet in der neuen Legislaturperiode grundlegende Reformen, um Deutschland zu modernisieren, zu digitalisieren und sozial zu gestalten.
Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.
Gerd Landsberg
Deutschland umbauen
Modernisieren, digitalisieren und sozial gestalten
Kommunale Selbstverwaltung ist der entscheidende Faktor für den Erfolg und die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. In Städten und Gemeinden können die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der lokalen Demokratie mitentscheiden und ihren Standort und ihr Lebensumfeld aktiv beeinflussen. Auch und gerade in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung bleibt lokale Politik einer der Stabilitätsfaktoren unseres Gemeinwesens.
Um die vielfältigen Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung auch in Zukunft effektiv wahrnehmen zu können, brauchen die Städte und Gemeinden Spielräume, nicht nur finanzieller Art. Die Kommunen in Deutschland erwarten daher in der neuen Legislaturperiode grundlegende Reformen. Wir müssen unser Land modernisieren, digitalisieren und sozial gestalten. Denn Deutschland wird ohne grundlegende Veränderungen auf Dauer keine Wohlstandsinsel in einer immer schwierigeren Welt sein können. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund einen Katalog von Erwartungen an die Bundespolitik mit den aus kommunaler Sicht zentralen Themen und Herausforderungen verabschiedet. Dazu gehören etwa Flüchtlingspolitik, Innere Sicherheit, Sozialstaat, Finanzen, Mobilität, Digitalisierung und der ländliche Raum. Zwingend notwendig ist eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen, damit diese ihren Aufgaben im Rahmen der Kommunalen Selbstverwaltung auch gerecht werden können. Glaubt man den im Rahmen des Bundestagswahlkampfes kolportierten Ankündigungen, werden die finanziellen Handlungsspielräume der Städte und Gemeinden künftig aber wohl eher kleiner statt größer. Im Sinne von Lebensqualität und Wirtschaftskraft dürfen wir uns eine solche Entwicklung keinesfalls leisten.
Von zentraler Bedeutung für die Städte und Gemeinden in Deutschland sind die Forderungen nach einer dauerhaften Finanzierung der Integrationskosten. Die Herausforderung, eine so große Anzahl Geflüchteter in die Gesellschaft zu integrieren, ist groß, langwierig und noch lange nicht abgeschlossen. Wohnraum schaffen, Sprachkenntnisse vermitteln, Arbeitsmarktintegration organisieren – all das ist für die Kommunen weder nebenbei, noch ohne Partner oder kostenlos zu stemmen.
Eng verbunden mit Integrationskosten und dem Gelingen von Integration ist das Thema Familiennachzug. Um eine Überforderung der Kommunen zu vermeiden, muss der Familiennachzug auch über den 31. März 2018 hinaus weiter gesteuert und begrenzt werden. Nur wer in der Lage ist, seine Angehörigen aus eigener Kraft unterzubringen und zu versorgen, sollte die Erlaubnis für einen Familiennachzug erhalten. Bisher ist es allerdings nur in geringem Umfang gelungen, Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Geringe bzw. mangelhafte Sprachkenntnisse sowie fehlende formale Berufsabschlüsse erschweren die schnelle Integration in Beschäftigung. Hier müssen wir besser werden und neue Wege gehen. Dazu gehört auch eine stärkere Einbindung der Wirtschaft.
Ein Mangel an Planungssicherheit bei den Integrationskosten führt zu finanziellen Unsicherheiten bei anderen notwendigen Investitionsvorhaben. Die Finanzsituation der meisten Kommunen ist aufgrund der stabilen wirtschaftlichen Lage aktuell eher als gut zu bezeichnen. Das Verhältnis zwischen den Einnahmen der Kommunen und ihren Ausgaben wird zeitnah aber wieder schlechter werden und dafür sind vor allem die weiterhin steigenden Sozialausgaben verantwortlich. Es zeichnet sich ab, dass die Städte und Gemeinden mit klammen Kassen immer weniger investieren und damit auch immer mehr an Attraktivität verlieren. Diese Abwärtsspirale muss dringend aufgehalten werden.
Wenn die Kluft zwischen den finanzstarken, prosperierenden und den strukturschwachen Städten und Gemeinden immer größer wird, ist das eine Gefahr für den Zusammenhalt der Gesellschaft und die Wirtschaftsstärke Deutschlands. Der im Grundgesetz verankerte Anspruch, überall in Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse sicherzustellen, wird verfehlt. Wir fordern Bund und Länder auf, sich auf eine angemessene und dauerhaft planbare Finanzausstattung der Kommunen festzulegen. Bei einem geschätzten kommunalen Investitionsrückstand von 126 Milliarden Euro können wir es uns nicht leisten an unserer Zukunft zu sparen. Die Leistungsfähigkeit und die Qualität des Wirtschaftsstandorts Deutschland stehen auf dem Spiel, wenn die öffentliche Infrastruktur nicht mit den globalen Veränderungen und Herausforderungen Schritt hält.
Die Disparitäten bei der Qualität von Schulen, Kindergärten und Kultureinrichtungen sind offensichtlich. Die Chancen auf eine gute Ausbildung in Schule und Beruf, ein sicheres Leben mit guten Einrichtungen der Daseinsvorsorge wie Sport und Kultur, dürfen nicht davon abhängen, ob ein Kind zufällig in einer prosperierenden Stadt oder einer abgehängten Region groß wird.
Der neue Bund-Länder-Finanzausgleich ist mit einer Lockerung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Kommunen ein erster richtiger Schritt, dem weitere folgen müssen. Nicht das Kooperationsverbot, sondern ein Kooperationsgebot ist der richtige Ansatz. Ohne dauerhafte Hilfen des Bundes wird es zum Beispiel nicht gehen, das große Potenzial auch der ländlichen Räume weiterzuentwickeln, die medizinische Versorgung flächendeckend sicherzustellen und auch armen Kommunen Entwicklungschancen zu ermöglichen.
Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode müssen Reformen angegangen und – auch finanzieller – Raum für Innovationen geschaffen werden. Innovation ist eng verknüpft mit der immer schneller voranschreitenden Digitalisierung aller Bereiche des täglichen Lebens. Die digitale Transformation kann eine immense Chance, gerade für die Kommunen in den ländlichen Regionen, bedeuten. Wir dürfen die Gestaltung daher keineswegs allein global agierenden Unternehmen überlassen. Es gilt, einen Digitalkapitalismus zu verhindern und die Kommunen als bürgernächste Ebene zu stärken. Um die mit der Digitalisierung verbundenen Potenziale zu nutzen, brauchen wir ein Digitalgesetzbuch mit politischen Leitlinien und eine leistungsstarke flächendeckende Breitbandversorgung auf Glasfaserbasis. Hier sind neben dem Bund auch die Unternehmen gefordert, ihre Ausbauanstrengungen weiter zu intensivieren.
Die Städte und Gemeinden in Deutschland sind bereit, neue Wege zum Wohle ihrer Bürgerinnen und Bürger zu gehen. Sie besitzen Mut, Innovationsbereitschaft und Tatendrang. Was sie brauchen, ist ein finanzieller Spielraum, um nachhaltig für den Erhalt der Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land einzutreten können. Wir appellieren an Bund und Länder, die neue Legislaturperiode für Reformen und eine nachhaltige Investitionsoffensive zu nutzen.
Dr. Gerd Landsberg (1952) ist 1998 Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Bereits seit 1992 war er Beigeordneter und geschäftsführendes Präsidialmitglied des kommunalen Spitzenverbandes und zuvor tätig als Richter am Landgericht Bonn und OLG Düsseldorf sowie im NRW-Justizministerium und im Bundesministerium der Justiz.