Christian Schmidt sieht in der Ausgewogenheit zwischen grundsätzlicher weltanschaulicher Neutralität und Wertegebundenheit das wesentliche Charakteristikum des Grundgesetzes.
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Christian Schmidt
70 Jahre Grundgesetz – Eine christliche Perspektive
In diesem Jahr feiern wir das 70 jährige Bestehen des Grundgesetzes. Das Grundgesetz ist ein Segen für uns, für den demokratischen Staat und hat sich seit seiner Verkündung 1949 so bewährt, dass es zurecht auch nach 1989/90 als Verfassung für Gesamtdeutschland diente. Das politische System hat sich nicht zuletzt nach den schlechten Erfahrungen mit den in vielerlei Hinsicht ungenügenden Instrumenten der Weimarer Reichsverfassung von 1919 als höchst stabil erwiesen. Die in Artikel 1 bis 19 niedergelegten Grundrechte sind allgemein anerkannt die entscheidende Grundlage unseres Zusammenlebens.
Heute erleben wir aber Zeiten eines beschleunigten gesellschaftlichen Wandels, in denen die berühmten Böckenfördeschen Voraussetzungen, dass der liberale Staat auf Grundlagen angewiesen ist, die er selbst nicht schaffen kann – hier insbesondere die christlich-jüdischen Grundlagen der Gesellschaft – nicht mehr selbstverständlich sind.
Die christliche Perspektive steht im Grundgesetz gleich in der Präambel: „In seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen (…) hat sich das deutsche Volk (…) dieses Grundgesetz gegeben.“ Es gilt, in Zeiten einer ausfransenden Gesellschaft und der Entwertung oder Umwertung bestehender Überzeugungen diese Wertebindung in das Denken und Handeln von heute zu übersetzen. Darin spiegelt sich auch das christliche Prinzip der Verantwortung wieder, das im Sinne der globalen Herausforderungen einen anderen Weg als moralischen Rigorismus bietet, um die Welt zu retten. Nach den Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat sind im Gottesbezug ein klares Zeichen der Demut und der moralischen Verantwortung vor Gott ausgedrückt.
Auch in den Grundrechten ist die Verantwortung vor Gott niedergelegt. Dass die Würde des Menschen unantastbar und von aller Staatsgewalt zu schützen ist, entspricht dem biblischen Menschenbild von einem unantastbaren Kern im Innern eines jeden Menschen durch seine Schaffung im Ebenbild Gottes. Die Fragen nach dem Umgang des Lebens, vor allem an seinem Beginn und seinem Ende, aber auch die nach der Manipulation bestehenden und der Erzeugung künstlichen Lebens wird uns vor sehr große Herausforderungen stellen.
Die Verantwortung vor Gott ist so auch als eine Verantwortung in dieser Welt wahrzunehmen und nicht zuletzt als eine politische Verantwortung. Es ist leider an der Zeit, heute wieder den Blick auf die Grundlagen demokratischen Umgangs miteinander zu legen, die eigentlich sehr lange völlig unbestritten waren. Die Reflexe alter marxistischer Weltanschauung bis zu einer „Diktatur des Proletariats“ und die moralinsauer grüne Vorstellung, Menschen wären nur durch Regulierung zu ihrem und der Welt Glück zu zwingen, wie auch die leider zunehmenden nationalautoritären Phantasien der rechten Populisten, stehen dazu im Widerspruch.
Wir müssen keinen Verfassungspatriotismus im Sinne Sternberges oder Habermas‘ in den Vordergrund stellen. Allerdings müssen wir die Werteentscheidungen, die dem Grundgesetz bei aller Neutralität zugrunde liegen, proaktiv positionieren. Die „Ewigkeitsklausel“ des Art. 79 III GG verhindert Verfassungsänderungen, aber keine faktischen Verfassungsaushöhlungen. Das zu verhindern gelingt nur, wenn wir täglich aufs Neue die christliche-jüdisch basierte Werteordnung, auf denen unser Grundgesetz (und übrigens auch die Charta der Vereinten Nationen) beruhen, im Wettkampf mit Kollektivismus, Nihilismus und anderen fundamental-religiösen oder ideologischen Gedankenwelten beständig und attraktiv halten.
Der Gottesbezug und das Bekenntnis zur Menschenwürde des Grundgesetzes stehen zurecht am Anfang des Grundgesetzes. Gemeinsam mit der demokratischen Verfahrensregeln und den Freiheitsrechten, darunter das Recht der Freiheit des Glaubens und der ungestörten Religionsausübung, bilden sie einen Gegenentwurf zur Diktatur. Das Grundgesetz ist verdienstvoll, weil es sich bezüglich der Regelung der letzten Dinge des Menschen enthält. Es erhält den Platz der Freiheit, den jeder für sich beanspruchen können muss.
In der christlichen Tradition finden sich auch die im Brief des Apostels Paulus an die Römer niedergelegte Forderung, die staatlichen Institutionen zu respektieren und ihren Gesetzen zu gehorchen. Man muss das aber auf demokratisch legitimierte Institutionen beschränkt verstehen. Die Sichtweise bietet so allein noch keine Garantie für das Fortbestehen von Freiheit und Menschenwürde in allen politischen Ordnungen. In Kombination mit der individuellen Gewissensfreiheit und dem Bekenntnis zur Menschenwürde zeigt sich jedoch, wie das Grundgesetz und eine christliche Orientierung einander positiv bedingen. Ohne den gleichzeitigen Respekt vor demokratischen staatlichen Institutionen besteht die prinzipielle Gefahr der Verabsolutierung der religiösen Sphäre und damit eines Hineingleitens in den Fundamentalismus.
Im Grundgesetz ist auch das institutionelle Verhältnis von Staat und Kirche geregelt. Neben der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Artikels 4 ist hier der Artikel 140 von Bedeutung, in dem die aus der Weimarer Verfassung stammenden Bestimmungen zur Autonomie der Religionsgesellschaften garantiert sind.
Einer Staatskirche wird also eine dezidierte Absage erteilt. Dennoch behalten die Kirchen ihre innere Autonomie als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem eigenen Recht, Kirchensteuern zu erheben. Ebenso bleibt der Religionsunterricht ordentliches Unterrichtsfach. Innere Freiheit betrifft aber nicht nur den engeren Bereich wie die Gemeindestruktur oder den Zugang zum Priesteramt sondern auch die Beschäftigung von Ärzten oder Erziehern in von der Kirche getragenen Einrichtungen. Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Beschäftigung eines wiederverheirateten Chefarztes zeigt, dass die kirchliche Argumentation hier zunehmend in Begründungsschwierigkeiten gerät. Hier sollten Gerichte auch gerade den Blick auf diese Normen unserer Verfassung richten, die nicht ausgehöhlt werden dürfen.
Die Ausgewogenheit zwischen grundsätzlicher weltanschaulicher Neutralität und Wertegebundenheit sind die herausstechenden Charakteristika des Grundgesetzes. Dieser Weg hat sich in 70 Jahren hervorragend bewährt und gibt zugleich eine gute Richtung vor, an der sich auch zukünftige Generationen, deren Zugang zum Glauben und zur Kirche ein anderer sein mag, orientieren können.
Christian Schmidt (1957) ist seit 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages. 2005-2013 war er Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, 2014-2018 Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Er Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CSU und gehört zum Herausgeberkreis von kreuz-und-quer.de.