KIRCHE UND STAAT AUS DER PERSPEKTIVE EVANG. FREIKIRCHEN

Pastor Peter Jörgensen plädiert aus Sicht der evangelischen Freikirchen  dafür, Bevorzugungen einzelner Glaubensgemeinschaften abzubauen und zu Gunsten einer Gleichbehandlung der diversen Religionsgesellschaften umzugestalten. Dabei solle auch das Interesse derer beachtet werden, die in Freiheit von Religion leben wollen.

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Peter Jörgensen

Kirche und Staat –
Anmerkungen aus Perspektive der evangelischen Freikirchen

A) Glaubensidentität

Der Glaube an Jesus von Nazareth ist der Grund, auf dem seine Nachfolgerinnen und Nachfolger stehen. Er ist für sie der Messias, der Christus. Darum, aufgrund dieses Glaubensbekenntnisses, werden sie Christinnen und Christen genannt. Herr über ihr Leben ist er, der für sie der Kyrios ist, Herrscher über Himmel und Erde. Der Begriff „Kirche“ spiegelt diesen Glauben wieder. Er weist auf das Selbstverständnis dieser Gruppe von Menschen hin. Das deutsche Wort Kirche stammt vom griechischen „kyriakein“ (dem Kyrios gehörend). Gemeint ist Jesus Christus. Er ist Herr, sie sind sein – und darum Kirche. Staatsformen können ihnen darum nicht absolut sein, denn alle Herrschaft dieser Welt muss sich verantworten vor dem Kyrios, vor Gott und vor den Menschen, die seine Ebenbilder sind. Ihre, aller Menschen Würde, ist unantastbar. Überall auf der Welt, unter allen Umständen, in allen Staatsformen, leben Christinnen und Christen, gehören zur weltweiten Gemeinschaft der Jesusgläubigen. Ob verfolgt oder anerkannt, gewürdigt oder verachtet, verlacht oder gemocht – glauben und vertrauen sie ihrem Herrn und sind Kirche. Ihre Identität gründet nicht in ihrer Staatsbezogenheit, sondern in ihrer Christuszugehörigkeit.

B) Religionsfreiheit

Die Freiheit, religiöse Überzeugungen individuell zu ergreifen, ungestört auszuüben, auch dafür zu werben, ist kein Luxusartikel, je nach staatlicher Verfassung, sondern elementares und unverzichtbares Recht jedes Menschen. Neben der Freiheit zur individuellen Religionswahl und ihrer Ausübung, oder zum Verlassen und Wechseln einer Religion, steht auch das verfassungs- und völkerrechtlich gewährte Recht auf Freiheit von Religion. Religion und Glaube sind in ihrem Wesen und Kern freiwillig. Aus freiem Willen ergreifen die Menschen den Glauben, von dessen Inhalt sie ergriffen sind. Denn Glaube, der nicht mit dem Sein verknüpft wird, der nicht „ich“ sagen kann, ist nicht das, was er in der Substanz und wesentlich ist – persönlich. Um des Glaubens willen darf es keinen Glaubenszwang geben. Religion, also die Rückbindung (an Gott), ist nicht, gebunden zu werden, sondern sich zu binden. Dazu darf niemand genötigt, gedrängt oder gezwungen werden. Zu Recht behaupten also die Menschen neben der Freiheit zur Religion auch ihre Freiheit von Religion. In Wahrheitsfragen darf weder religiös-institutionell noch mit staatlicher Gewalt Zwang zu einer Antwort ausgeübt werden, als ob es offensichtliche letztgültige Antworten oder einen Konsens dazu gäbe. Und: der christliche Glaube verleugnet Christus, wo er als Herrschaftsinstrument eingesetzt wird! Hier wurzelt das Selbstverständnis der evangelischen Freikirchen. Jede Art staatlicher oder quasi-staatlicher Macht, die Menschen für einen bestimmten Glauben in Beschlag nimmt, ohne dass diese in Freiheit und Freiwilligkeit ihr individuelles „Ja“ zu diesem Glauben gesprochen haben, entspricht nicht einem freikirchlichem Selbst- oder Staatsverständnis. Darum sind die evangelischen Freikirchen Befürworter (selbstkritisch bemerkt: leider viel zu selten auch Kämpfer) für die Religionsfreiheit zu beiden Seiten, damit die Freiheit von Religion und die Freiheit zur Religion in all ihrer Vielfalt in einem Staat gemeinsam Platz haben.

C) Zuordnungen

Beide Seiten der Religionsfreiheit im Blick zu haben, ist die anspruchsvolle Aufgabe, vor der wir in Deutschland stehen. In diesen öffentlichen Diskurs bringen sich die evangelischen Freikirchen mit ihrer ganz eigenen Stimme mit ein. Die Politik ist herausgefordert, den diversen Religionsgemeinschaften in angemessener, also fairer und gleicher Weise, einen Platz im öffentlichen Leben zu gewähren. Dazu gehört auch, gesellschaftliche Orte für Muslime zu benennen. Zusätzlich tritt nun jene Herausforderung in das öffentliche Bewusstsein, dass auch die Menschen beachtet werden wollen, die religiös „in Ruhe gelassen“ werden möchten. Staatliche Neutralität stellt sich aus Perspektive der evangelischen Freikirchen so dar, dass Gläubige und Ungläubige individuell und als Gemeinschaften das Recht auf einen staatlich geschützten Raum zum Leben haben. Die Förderung und Gewährleistung dieses Raumes ist ausdrücklich staatliche Aufgabe. Der Staat sollte in seiner Religionspolitik insofern dahin kommen, Bevorzugungen und Privilegien einzelner Glaubensgemeinschaften abzubauen und zu Gunsten einer Gleichbehandlung der diversen Religionsgesellschaften umzugestalten. Das bedeutet eben auch, die Interessen derer, die in Freiheit von Religion leben wollen, zu beachten.

Unstrittig ist für die evangelischen Freikirchen dabei, dass unser Grundgesetz den rechtlichen Rahmen setzt, in dem sich religiöses Leben entfalten darf. In die Rechte anderer Menschen aus religiösen Gründen einzugreifen ist dabei eben so wenig statthaft wie ein Heraustreten aus den gesetzlichen Pflichten. Religiöses Leben in Deutschland findet seine Grenze und seine Stabilität auf dem Fundament des Grundgesetzes. Weder Unwissenheit noch die Berufung auf die Religionsfreiheit schützen da vor Strafe, wo Recht gebrochen oder Pflichten nicht entsprochen wird.

Aktuell ist eine große Sensibilität zu den genannten möglichen Konflikten in der Bevölkerung deutlich erkennbar: nimmt das, was Glaubende gestalten, Rücksicht auf diejenigen, die vom Glauben nichts halten? Würdigt und achtet es die Grundrechte unserer modernen Auffassung von gesellschaftlichem Leben in Gestaltung der grundgesetzlichen Rahmenbedingungen? Das Neue oder Fremde wird dabei kritischer begutachtet als das Vertraute. Auch die Sorge, ob es womöglich immer schwieriger wird, seinen Glaubensüberzeugungen gemäß zu leben in einer immer säkularer werdenden Gesellschaft, bewegt viele Menschen. In all diesen Situationen hat der Staat den Auftrag, die Menschen in ihrer Haltung zur Religion zu schützen, also für beide Seiten der Religionsfreiheit Sorge zu tragen und alle Vorkehrungen zu treffen, diese zu gewährleisten.

Pastor Peter Jörgensen (1963) arbeitet für die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (www.VEF.de) seit dem Jahr 2007 als „Der Beauftragte am Sitz der Bundesregierung“. Er ist zudem als Pastor einer kleinen, sozialdiakonisch und sozialpolitisch tätigen Baptistenkirche in Berlin Wedding tätig.

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