Volker Kauder MdB setzt das Thema Religionsfreiheit und Christenverfolgung immer wieder auf die politische Tagesordnung.
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Volker Kauder
Über Christenverfolgung nicht schweigen
Christen haben weltweit am stärksten unter Bedrängnis und Verfolgung zu leiden. Doch diese erschreckende Tatsache ist durch die Medien in Deutschland, von den Kirchen, aber auch in der deutschen Öffentlichkeit lange nicht wirklich wahrgenommen worden. Dabei gibt es Schätzungen, dass Christen zunehmend von Diskriminierung, Bedrängnis und Gewalt betroffen sind. Manche Organisationen sprechen für das Jahr 2009 bereits von etwa 100 Millionen betroffenen Menschen.
Benachteiligung, Bedrängnis und Verfolgung gehen vielfach ineinander über und lassen sich in unterschiedlicher Ausprägung in vielen Ländern beobachten.
Christliche Konvertiten im Iran und anderen islamisch geprägten Ländern, Christen in den Nuba-Bergen im Sudan, aber auch evangelikale Christen in Eritrea sind aufgrund ihres Bekenntnisses direkt vom Tode bedroht. Terroristen wie die „Boko Haram“ in Nigeria oder die al-Shabaab- Milizen in Kenia zerstören gezielt Kirchen und töten Gottesdienstbesucher. In den Wirren, die der „Arabische Frühling“ nach sich gezogen hat, stehen die traditionellen christlichen Minderheiten vielfach auf der Seite der Verlierer. Sie sehen sich isoliert und aufgrund ihrer Religion benachteiligt. Viele fliehen aus den für sie zunehmend unsicheren Staaten wie Ägypten, aber auch aus Syrien. Gerade in Syrien besteht die Gefahr, dass die christlichen Gemeinden, die etwa 10 % der Bevölkerung stellen, so wie es schon zuvor im Irak der Fall war, zwischen die Fronten geraten. In autoritären Regimen wie der Volksrepublik China, aber auch in Demokratien wie der Türkei, finden sich Christen ganz offen drangsaliert und benachteiligt. Ein Ende ist nicht in Sicht.
Wer gegen die Benachteiligung, Drangsalierung und Verfolgung von Christen aktiv werden will, muss dies in einer zunehmend säkularen Gesellschaft tun, in der der persönliche Bezug zur Religion immer mehr abnimmt. Damit hat sich vielfach die Meinung durchgesetzt, Religion sei Privatsache und habe in der Öffentlichkeit nichts zu suchen. Christen, die in anderen Ländern verfolgt werden, weil sie sich öffentlich zu ihrem Glauben bekennen, scheinen bei einer solchen Sichtweise ihre Probleme selbst verursacht zu haben. Diese Ansicht und das mit ihr verbundene Schweigen zu durchbrechen, ist eine große Herausforderung für verantwortungsbewusste Politik unserer Zeit.
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben die Grundlage unseres Gemeinwesens und unserer Gesellschaftsordnung in einem anderen Geist formuliert. Ausgehend von der Erfahrung der nationalsozialistischen Diktatur, die neben allen anderen Werten auch die Religion und ihre Freiheit korrumpierten, haben sie die Glaubens- und Gewissensfreiheit weit vorne in Artikel 4 verankert. Ich sehe in der Betonung dieses Freiheitsrechts eine Bestätigung meiner Auffassung, dass es sich bei der Religionsfreiheit um eines der persönlichsten und zentralen Menschenrechte handelt.
Verstöße gegen die freie Ausübung der Religion sind gravierende Eingriffe in den Kernbereich der Persönlichkeitsrechte und zählen zu den schwersten Menschenrechtsverletzungen. Häufig gehen sie einher mit der Verletzung anderer Grundrechte wie der Meinungs- und der Versammlungsfreiheit, der Unverletzlichkeit der Privatsphäre oder dem besonderen Schutz von Ehe und Familie und der körperlichen Integrität. Im Koalitionsvertrag der christlich-liberalen Koalition wird die werteorientierte und den Menschenrechten verpflichtete Außenpolitik daher als besonderer Schwerpunkt definiert und von der Bundesregierung ausgeführt.
Ich habe bereits vor einiger Zeit in einem Artikel für die Rheinische Post diese Schwerpunktsetzung erläutert: „Die Universalität der Menschenrechte und ins- besondere des Rechts auf Religionsfreiheit müssen wir gegenüber den Staaten, die dieses Menschenrecht verletzen, klar ansprechen. (…) Das Thema Christen- verfolgung muss sensibel, aber ohne falsche Rücksichtnahme behandelt werden. Aus Sorge, die Konflikte mit der islamischen Welt könnten sich verfestigen, wird die Verfolgung von Christen oft nicht offen angesprochen. Diese Tabuisierung ist der falsche Weg.“
Unser Engagement für die Religionsfreiheit ist nur glaubwürdig, wenn es nicht nur für Christen, sondern für alle religiösen Gruppen gilt. So ist es für mich selbstverständlich, dass die in Deutschland lebenden Muslime das Recht auf den Bau von Moscheen haben.
Was das universelle Recht auf freie Ausübung der Religion umfasst, so wie es in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte des Jahres 1948 festgehalten ist, ist schließlich durchaus umstritten. Die Widersprüchlichkeit in der Auslegung des Rechts liegt in einer unterschiedlichen Definition von Religionsfreiheit begründet. Viele islamische Staaten verstehen unter Religionsfreiheit das Recht des Menschen, eine der staatlich anerkannten Religionen zu haben. So gibt etwa der Iran vor, Religionsfreiheit zu schützen und verweist auf die Kirchen der armenischen Minderheit im Land oder auf die kleine jüdische Gemeinschaft. Gleichzeitig verfolgt der Staat Angehörige der Bahai auf brutale Art und Weise: Viele religiöse Führer der Bahai sitzen in iranischen Gefängnissen oder leben im Exil – auch in Deutschland.
Aber auch die Angehörigen der anerkannten Religionen können sich nicht auf die gleichen Rechte berufen wie die muslimische Bevölkerungsmehrheit. Insbesondere ist das Recht auf den Wechsel des Glaubens zu nennen. Während ein Wechsel zum Islam auf unterschiedlichste Weise befördert und gefordert wird, ist ein „Abfall vom Islam“ in der Vorstellung einer großen Minderheit in muslimischen Staaten ein todeswürdiges Verbrechen. Auch hier ist ein Ende des Schweigens über Unrecht dringlich geboten.
Wie erfolgreich die Herstellung einer Öffentlichkeit wirken und was sie für Freiheit und Gerechtigkeit bewirken kann, zeigt der Fall von Pastor Youcef Nadarkhani. Der wegen seiner Konversion zum Christentums zum Tode verurteilte Iraner wurde aufgrund der immer lauter protestierenden internationalen Öffentlichkeit nach drei Jahren Haft schließlich im September 2012 freigelassen. Welche bessere Ermutigung für ein Ende des Schweigens kann es geben?
Volker Kauder (1949) ist seit 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages und seit 2005 Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag. Davor war er u. a. Generalsekretär der CDU Deutschlands. Im August 2012 wurde das von ihm herausgegebene Buch „Verfolgte Christen. Einsatz für die Religionsfreiheit“ (Verlag: SCM Hänssler) veröffentlicht.