VERBRAUCHERSCHUTZ ALS ZUKUNFTSAUFGABE

Volker Kregel plädiert beim Verbraucherschutz für prinzipienorientiertes Handeln statt nur anlassbezogener Reaktion.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

Volker Kregel

Verbraucherschutz als Zukunftsaufgabe

Verbraucherschutz ist der Umweltschutz des 21. Jahrhunderts. Stand in den vergangenen rund 25 Jahren vor allem die Verbesserung von Luft-, Wasser- und Bodenqualität neben dem immer noch alles überwölbenden Thema Klimaschutz im Fokus, wird es im nächsten Vierteljahrhundert in erster Linie um einen umfassenderen Schutz der Ernährungsgrundlagen und der Konsumenten gehen. Im Vordergrund steht dabei die Lebensmittelsicherheit. Das resultiert nicht zuletzt aus den tatsächlichen oder vermeintlichen Skandalen der letzten Jahre. Die BSE-Krise war eine echte Lebensmittelkrise. Bei Fipronil in Eiern mussten eher Zweifel bestehen, inwieweit die Schadstoffe über die Nahrungskette relevant die Menschen belasten konnten. Im Rahmen der EHEC-Pandemie 2011 stand die Versorgung der erkrankten Menschen im Vordergrund.

So machen Lebensmittel, die belastet oder unappetitlich, falsch deklariert oder etikettiert, denkwürdig erzeugt, gezogen oder verarbeitet sind, immer wieder Schlagzeilen. Ob Würmer in Fischen, ob gentechnisch veränderte Pollen im Honig oder Antibiotika in der Geflügelzucht. Zumeist beschäftigen sie dann einige Tage, Wochen oder Monate die Medien und die Öffentlichkeit. Nicht selten werden dadurch politische Diskussionen und Prozesse ausgelöst. Zuweilen wird mit neuen oder verschärften Rechtsvorschriften und höhergeschraubten Vollzugsanforderungen und -maßnahmen reagiert. Der Ruf nach mehr Kontrolle ist regelhaft. Von Zeit zu Zeit entsteht für eine kurze Periode aus aktuellem Anlass sogar eine Debatte über die Konsumgewohnheiten. Jedoch: nie war die Lebensmittelsicherheit bei uns höher als heute.

Der Warenverkehr ist grenzüberschreitend, ja global. Das gilt auch für die Produkte, die bei uns auf dem Teller landen. Mit der Globalisierung wird es für die Menschen zugleich immer schwerer, den Überblick auf dem Teller zu bewahren. Aus welchem Land, aus welcher Region stammen die Lebensmittel (tatsächlich), wie und unter welchen Bedingungen wurden sie erzeugt und verarbeitet? Zudem verstärkt sich durch den zunehmenden Trend zum Internethandel die Entwicklung, dass Nahrungsmittel beim Kauf nicht einmal mehr in Augenschein genommen werden können.

Bei Lebensmitteln als eine der Existenzgrundlagen sind die Befindlichkeiten der Verbraucher naturgemäß am stärksten ausgeprägt. Hier geht es um Geschmack und Wohlbefinden, um Förderung und Schutz von Gesundheit, im Extremfall gar um den Schutz des menschlichen Lebens. Nicht minder bedeutend ist die Verbrauchersicherheit bei Non-Food-Produkten, wie etwa Kinderspielzeug. Andere Sektoren des Verbraucherschutzes hingegen können sehr wohl sozial existenzrelevant sein. Sie sind mit der Überschrift des „Wirtschaftlichen Verbraucherschutzes“ zu versehen.

Insbesondere im Zusammenhang mit der Finanz- und Bankenkrise 2008 zeigte sich die Fragilität so mancher privater Geldanlage, die nicht zuletzt für die eigene Alterssicherung gedacht war. Die Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt wirken auch noch dergestalt fort, als dass die Zinssätze für Lebensversicherungen nicht die erhofften Erträge erbringen. So  zeigen sich Verbraucher allein schon auf diesen Feldern machtlos den wirtschaftlichen „Naturgewalten“ ausgeliefert. Nicht minder hilflos stehen die Menschen zahllosen Geschäften und Vertragsabschlüssen gegenüber, die über Medien wie das Telefon eingefädelt oder über das Internet abgewickelt werden. Hier wirken sich Überraschungseffekte sowie mangelnde Überschaubarkeit bzw. Nachlesbarkeit aus. Und mit Blick auf die rasante Fortentwicklung im Bereich der neuen Medien scheint hier erst der zaghafte Beginn eines Trends erkennbar zu sein.

Um den aufgezeigten, berechtigten Ansprüchen gerecht werden zu können, muss eine zukunftsorientierte Verbraucherpolitik vorausschauend, verlässlich, berechenbar und Konjunktur unabhängig ausgestaltet werden. Dies ist letzten Endes nur zu erreichen, wenn die Politik nach klaren Regeln verläuft und sich an allgemein gültigen Prinzipien orientiert. Damit sind dann die Maßstäbe für Rechtsetzungen, Maßnahmen und Politikalltag gesetzt. Und sie bilden eine Basis für Verbraucher, Wirtschaftsakteure und politisch Handelnde zugleich.

A. Vorsorgeprinzip

Verbraucherpolitik darf sich nicht auf die Gefahrenabwehr beschränken. Vorausschauende und vorsorgende Verbraucherpolitik muss darüber hinausgehen sowie Entwicklungen antizipieren. Der abstrakte Begriff des Vorsorgeprinzips ist selbstredend situativ zu konkretisieren. So ist auch zu erfassen, was jenseits des Gefahrenbegriffs vor allem des allgemeinen Polizeirechts liegt. Dabei stellt das Polizeirecht auf eine Entwicklung mit Schadenseintritt mit einer definiert anzunehmenden Wahrscheinlichkeit ab.

B. Transparenzprinzip

Üblicherweise weiß der Erzeuger oder Vertreiber eines Produkts wesentlich mehr über dessen Eigenschaften und Qualität als die Käuferin bzw. der Käufer. Für Letztere ist es schwer bis unmöglich, bilateral, etwa bei Vertragsschluss, die gewünschten Informationen vom Anbieter zu bekommen, zumal mit Blick auf den üblichen Zeitablauf. Somit ist der Staat gefordert, die Asymmetrie des Informationstandes zu beseitigen. Er muss einseitige Verpflichtungen zu Lasten des Informationsinhabers und zu Gunsten des Konsumenten schaffen.

C. Kooperationsprinzip

Je frühzeitiger die gesellschaftlichen Kräfte an den Entscheidungsprozessen beteiligt werden, umso zielgerichteter, intelligenter und wirkungsvoller können die Maßnahmen erfolgen. Durch die Kooperation verstärkt sich der notwendige Teilhabeprozess in unserem demokratischen System. Hiervon profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher, Wirtschaftakteure und letztlich auch die verbraucherpolitisch Handelnden. Wirkungsgrad und Akzeptanz der Verbraucherpolitik steigen.

Reagiert die Verbraucherpolitik nicht nur anlassbezogen, sondern stellt sie sich wie die Umweltpolitik an Hand von Prinzipien auf, dann wird der Verbraucherschutz der Zukunftsaufgabe gerecht.

 

Dr. Volker Kregel (1957) leitet als Senatsdirektor die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg; und ist Vorsitzender des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) sowie der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK). In den Jahren 2000 bis 2010 arbeitete er als kommunaler Dezernent im Rheinland, ab 2003 in Bonn, wo er 2007 Stadtdirektor wurde. Von 1990 bis zum Jahr 2000 war er im Bundesumweltministerium tätig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert