GLÄUBIGE BEI BISCHOFSWAHLEN ERNSTER NEHMEN

Hanno Weinert-Sprissler  regt mit der Kölner Kircheninitiative eine stärkere Einbeziehung von katholischen Laien bei der  anstehende Kölner Bischofswahl an.

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Mehr zur Kölner Kircheninitiative (KKI) finden Sie hier.

Hanno Weinert-Sprissler

Gläubige bei Bischofswahlen ernster nehmen 

Am 25.12.2013 wird der Kölner Kardinal Joachim Kardinal Meisner 80 Jahre alt und hat des­halb bereits im September 2013 sein Rücktrittsgesuch bei Papst Franziskus eingereicht. Eine offizielle Reaktion des Papstes gibt es bisher noch nicht. Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass das Gesuch des Kölner Erzbischofs angenommen wird.

Damit steht eine der wichtigsten Personalentscheidungen in der Kirche Deutschlands an: Die Neubesetzung des Erzbischöflichen Stuhls in Köln. Diese hat weit über die Kölner Bistums­grenzen hinaus reichende Bedeutung. Nicht nur, weil das Erzbistum Köln als eines der finanz­kräftigsten Bistümer der Welt enormen Einfluss in der Weltkirche besitzt; dies hat die Vergan­genheit mit den Erzbischöfen Meisner, Höffner oder Frings deutlich gezeigt. Vor allem aber gibt der Erzbischofs in seinem Bistum den Handlungsspielraum für die und in den Gemeinden vor.

Das Kölner Domkapitel aus 15 wahlberechtigten Priestern hat gemäß Artikel 6 Abs. 1 des Vertrages (Konkordats) zwischen dem damaligen Freistaat Preußen und dem Heiligen Stuhl vom 14. Juni 1929 unter Einbeziehung der nichtresidierenden Domkapitulare das Recht, eine Liste mit geeigneten Kandidaten aufzustellen und an den Heiligen Stuhl zu übermitteln. Diese Liste muss mindestens drei Kandidaten enthalten, die das Domkapitel zuvor in freier und geheimer Wahl mehrheitlich bestimmt hat.

Unter Würdigung der Vorschläge des Domkapitels benennt der Heilige Stuhl drei Personen, aus denen das Domkapitel dann in freier und geheimer Wahl den Erzbischof zu wählen hat. Dabei können sich in diesem Dreiervorschlag auch solche befinden, die nicht auf der von dem Domkapitel eingereichten Liste gestanden haben. Das betraf 1988/89 den heutigen Kardinal Meissner und führte zum Konflikt zum Köln und Rom. Das Domkapitel verweigerte damals zunächst die Wahl und lenkte (mit 6 Ja-Stimmen und zehn Enthaltungen) erst ein, als der Vati­kan die Ernennung des Bischofs ohne Votum des Domkapitels androhte.

Bevor das Domkapitel dem Vatikan seine Dreier-Liste übermittelt, kann das Domkapitel Ver­treter aus dem Laien-, Priester- und Ordensstand als Einzelpersonen befragen, um Hinweise auf mögliche Kandidaten zu erhalten. Bei der Wahl selbst sind die Katholiken des Erzbistums Kölns nicht einbezogen.

Hier setzt die Anfang Dezember 2013 gegründete „Kölner Kircheninitiative“ (KKI) an. Ihr Ziel ist es, die Wahl des neuen Erzbischofs nicht ausschließlich dem Domkapitel zu überlas­sen, sondern eine Mitbestimmung der Katholiken des Erzbistums Köln bei dieser wichtigen Personalentscheidung zu erwirken. Dies soll sowohl für die an den Heiligen Stuhl zu senden­de Vorschlagsliste wie auch für die Wahl des Erzbischofs auf der Grundlage der aus Rom er­haltenen Liste gelten.

Den Initiatoren geht es ausdrücklich nicht darum, irgendjemandem die Kompetenzen abzu­sprechen oder zwischen „denen da oben“ und „den anderen da unten“ zu polarisieren. Es geht auch nicht um eine Kritik an Kardinal Meisner oder die Unterstützung bestimmter Kandida­ten. Es geht ausschließlich um das Wahlverfahren und die Beteiligung des Kirchenvolkes da­bei. Dieser Wunsch nach mehr Mitbestimmung wird längst von Menschen in allen Ebenen der Kirche unterstützt. Es dürfte auch für das Domkapitel eine große Entlastung sein, zu wissen, dass die Katholiken des Erzbistums mehrheitlich hinter dem neuen Bischof stehen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten diese Mitbestimmung durch die Katholiken Kölns ganz kon­kret aussehen könnte. Die rund zwei Millionen Katholiken im Erzbistum Köln könnten direkt oder indirekt, z.B. durch Wahlmänner und -frauen wählen. Alternativ könnten die diözesanen Beratungsgremien diese Aufgabe übernehmen. Das sind zuerst die offiziell eingerichteten wie der Priesterrat und der Diözesanpastoralrat sowie der Diözesanrat. Zusätzlich sollten noch Elemente einbezogen werden, die die Pfarrgemeinderäte, Dekanatsräte, die Vertretung der Ständigen Diakone (Diakonenkonferenz) und der Pastoral- oder Gemeindereferenten berück­sichtigen.

Auf einer möglichst breiten Basis stünde eine Bischofswahl idealerweise dann, wenn sich die Wahl- und Entscheidungsberechtigten – also das Domkapitel – verpflichten, nur solche Kan­didaten in die Vorschlagsliste an den Heiligen Stuhl aufzunehmen, die zuvor von den Katholi­ken des Erzbistums gewählt wurden. Das hätte auch den Vorteil, dass die Verantwortung für diese wichtige Entscheidung nicht nur auf den Schultern einiger weniger lastete, sondern von allen mitgetragen würde.

Am Kölner Beispiel könnte die Kirche einen neuen Schritt gehen, aber es geht hier nicht um eine regionale Sonderregelung: Demnächst sind in Deutschland fünf Bischofsstühle neu zu be­setzen sind. Dort stellt sich die Frage der Mitbestimmung genau so, wie in Köln. Dabei lässt sich an altchristliche Überlieferungen anknüpfen: So vertrat Papst Cölestin I. (422–432) den Grundsatz, dass niemand gegen den Willen der Gemeinde zum Bischof bestellt werden soll. Papst Leo der Große (440–461) betont in einem Schreiben, dass man als Bischof den vorzie­hen soll, „auf den sich in einträchtigem Verlangen die übereinstimmende Mehrheit von Klerus und Volk gerichtet hat“.

Hanno Weinert-Sprissler (1967) wurde 2009 zum Diakon geweiht und ist seit 2012 hauptamtli­cher Dia­kon im Erzbistum Köln. Er war zuvor Verlagsbuchhändler und Grafikjournalist und hat in den Redaktionen des Kölner Stadt-Anzeigers und der Nachrichtenagentur Reuters gearbeitet, bis er sich 1999 mit einer eigenen Agentur selbstständig machte. Angeregt durch persönliche Er­lebnisse mit Krankheit, Sterben und Tod sowie durch die ehrenamtliche Arbeit auf einer Kölner Pallia­tivstation hatt er 2005 die Ausbildung am Diakoneninstitut in Köln begonnen.

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