Abschreckung braucht als Friedensgarantie einen Sitz im Leben freiheitlicher Demokratien

Dr. Stephan Eisel

Seit dem Ende des 2. Weltkrieges war die europäische Friedensordnung durch das Prinzip der Abschreckung stabilisiert. Dass Wladimir Putin diese Friedensordnung durch seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine ins Wanken gebracht hat, hat seine wesentliche Ursache darin, dass die Notwendigkeit von Abschreckung ihm gegenüber nicht mehr ernst genug genommen wurde. Um die friedensgarantierende Kraft der Abschreckung wiederherzustellen, bedarf es einer Besinnung auf deren Grundsätze und deren Revitalisierung gerade in der jungen Generation. Abschreckung kann ihre friedensstiftende Aufgabe nur erfüllen, wenn sie als politische und intellektuelle Herausforderung ernst genommen wird.

„Kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen“ ist und bleibt die Grundlage von Abschreckung und ihr ethisches Fundament.  Sie ist die Kriegsverhinderungsstrategie freiheitlicher Demokratien. Helmut Kohl hatte in seiner Regierungserklärung zum NATO-Doppelbeschluss am 21. November 1983 dazu treffend gesagt: „Unser eigenes Bekenntnis zum Gewaltverzicht wird erweitert durch die ethische Pflicht, andere davon abzuhalten, uns anzugreifen.“

Das Konzept der Abschreckung ist von Natur aus defensiv, aber darf nicht schwach sein, es muss entschlossen sein, ist aber nicht rücksichtslos. Militärisch setzt es auf den status quo durch die Verhinderung von Krieg, politisch ermöglicht es Offenheit, Wettbewerb und Veränderung. Sie ist nur glaubhaft, wenn sie politisch und materiell unterlegt ist. Politisch funktioniert Abschreckung ohne Militär nicht. Abschreckung ist auch deshalb ethisch vertretbar, weil sie einem potenziellen Angreifer die Wahl lässt, von seinem Vorhaben abzulassen. Dazu muss er aber überzeugt sein, dass die militärischen Fähigkeiten seines ins Auge gefassten Opfers so groß sind, dass die Kosten eines Angriffs dessen Nutzen übersteigen, und dass die Verteidigungsfähigkeit im Ernstfall auch eingesetzt wird.

Deshalb braucht auch Militär seinen Sitz im Leben freiheitlicher Demokratien. Die – damals übereilte – Aussetzung der Wehrpflicht durch eine parteiübergreifende Mehrheit des Bundestages am 24. März 2011 hat dem ebenso geschadet wie die ständige Ausdünnung der materiellen Ausstattung der Bundeswehr. Anfang der 1980er Jahre lagen die Verteidigungsausgaben noch bei fast 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Nach der Wiedervereinigung wurde die 2-Prozent-Marke unterschritten und sank dann kontinuierlich auf ca. 1,2 Prozent.

Eine Trendwende bei den Verteidigungsausgaben wurde von der damaligen Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen 2015 eingeleitet. Seitdem steigt der Verteidigungshaushalt von Jahr zu Jahr. Heute gibt Deutschland rund ein Drittel mehr Geld für Verteidigung aus als noch vor fünf Jahren. Aber die zuvor gerissenen Lücken bei der Bundeswehr sind damit noch lange nicht geschlossen. Deshalb war es richtig, dass Bundeskanzler Scholz in seiner „Zeitenwende-Rede“ am 27. Februar 2022 zur Bundeswehr vorgeschlagen hat: „Der Bundeshaushalt 2022 wird dieses Sondervermögen einmalig mit 100 Milliarden Euro ausstatten. Die Mittel werden wir für notwendige Investitionen und Rüstungsvorhaben nutzen. Wir werden von nun an Jahr für Jahr mehr als zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts in unsere Verteidigung investieren.“

Weil es hier um eine Ausnahme von der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse geht, ist zur Umsetzung dieses Ziels eine Grundgesetz-Änderung nötig. Es ist richtig, dass CDU/CSU ihre Zustimmung daran knüpfen, dass dabei die von Scholz zugesagte regelmäßige Anhebung des Wehretats auf das 2-Prozent-Ziel ebenso garantiert wird wie die Zusage, dass das einmalige Sondervermögen ausschließlich der Bundeswehr zugutekommt. Dass sich die Ampel-Koalition im Gegensatz zur Scholz-Rede dem bisher verweigert, ist kein gutes Zeichen.

Für die Glaubwürdigkeit von Abschreckung ist es wichtig, nicht nur die militärischen Fähigkeiten eines möglichen Angreifers zu kennen, sondern auch dessen Interessen und sich über seine Absichten keine Illusionen zu machen. Zu lange wurde der Fehler gemacht, Putins Ankündigungen über die Ausweitung seines Herrschaftsgebiets nicht ernst zu nehmen. Er konnte das Gesetz des Handelns an sich ziehen, weil er deshalb nicht ausreichend vom Angriff abgeschreckt wurde. Putins Kalkül bestand darin, dass sein Wille zur Ausweitung der eigenen Herrschaft auf die Ukraine wesentlich stärker ist als die Bereitschaft des Westens, wegen der Ukraine einen Konflikt mit Russland zu beginnen. Bei der Besetzung der Krim und seinem Einmarsch in die Ost-Ukraine ist sein Kalkül 2014 aufgegangen.

Dass die NATO der Ukraine damals eine Beitrittsperspektive verweigerte, hat Putin offenkundig bestärkt, am 24. Februar 2022 die Ukraine erneut anzugreifen. Mit der einheitlichen Unterstützung des Selbstverteidigungsrechtes der Ukraine durch die Mitglieder der NATO und viele andere Länder auch durch Waffenlieferungen hat er wohl nicht gerechnet. Dass viele Länder – auch Deutschland – vor Kriegsbeginn solche Waffenlieferungen an die Ukraine verweigert haben, hat Putins Fehlkalkulation wohl befördert: ein Beitrag zur Abschreckung war es nicht.

Seit Beginn von Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine sind NATO und EU zwar erfreulich einig, aber sie reagieren meist nur anstatt zu agieren. Die Eskalationsdominanz liegt immer noch bei Putin. Zu oft – auch in der TV-Ansprache von Kanzler Scholz am 8. Mai 2022 – ist zu hören, was NATO und EU nicht tun werden. Passivitätsankündigungen schrecken aber Aggressoren nicht ab.

So hat sich die NATO zu Kriegsbeginn beispielsweise beim Thema Flugverbotszone in eine Sackgasse manövriert. Sie hat  es versäumt, eine Umkehr der Beweislast einzuleiten und das Thema vom Kopf auf die Füße zu stellen: Es ist nämlich Putin, der für sich völkerrechtswidrig eine Flugverbotszone über der Ukraine reklamiert: Im ukrainischen Luftraum soll nur noch geduldet werden, was ihm gefällt und russische Militärmaschinen und Raketen sollen freie Bahn haben. Warum haben westliche Länder das anerkannt und sind nicht der Bitte der Ukraine nachgekommen, die Lufthoheit über ihrem Staatsgebiet zu gewährleisten und so ihre Souveränität zu schützen?

So wäre es eine eindeutig  defensive Maßnahme, Raketenbeschuss auf die Ukraine oder Angriffe bewaffneter Drohnen durch die Zerstörung dieser Waffen in der Luft zu verhindern. Dies mit der Notwendigkeit des Abschusses bemannter russischer Militärflugzeuge und so einem Kriegseinsatz der NATO gleichzusetzen, ist falsch. Es geht dabei im Kern auch weniger um eine „Flugverbotszone“, sondern um eine Verbotszone für Raketenbeschuss. Diese Option wurde zu schnell tabuisiert, wo sie ernsthafter hätte debattiert werden müssen.

Wenn die Ukraine dazu einlädt, sollten auch humanitäre Versorgungsflüge und auch Transportflüge z. B. für Getreideexporte ernsthaft geprüft werden. Auch damit könnten demokratische Länder das Gesetz des Handelns wieder an sich ziehen. Warum sollte Putin bestimmen können, welche Flugzeuge in der Ukraine laden dürfen ? Es läge dann an Putin, ob er durch Angriffe auf solche Flugzeuge eine direkte Konfrontation mit der NATO riskieren will.

Putin muss sich mit Abschreckung konfrontiert sehen, anstatt sie selbst einzusetzen. Sich von Putin Welt- und Atomkriegsdrohungen abschrecken zu lassen, hat jedenfalls die Eskalation des Kriegs nicht verhindert: Dafür sind die zahlreichen auf Anordnung Putins begangenen Kriegsverbrechen ein brutaler Beleg. Es war ein schwerer Fehler, dass sich Bundeskanzler Scholz in seinem Spiegel-Interview am 22. April 2022 auf diese Rhetorik eingelassen hat. NATO und EU sollten durch eine längerfristige Strategie das Gesetz des Handelns an sich ziehen. Putin darf nicht bei jeder Eskalationsstufe darauf hoffen können, dass eine Reaktion doch weniger dramatisch ausfällt.

Hier ist es besonders schädlich, die Regierung Scholz im Blick auf Waffenlieferungen oft den Eindruck eines Alleingangs durch Zaudern erweckt. Dagegen wendet sich der von CDU/CSU, SPD, Grünen und FDP mit großer Mehrheit gefassten Beschluss des Bundestages vom 28. April 2022. Darin heißt es u.a.: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf … die Lieferung benötigter Ausrüstung an die Ukraine fortzusetzen und wo möglich zu beschleunigen und dabei auch die Lieferung auf schwere Waffen und komplexe Systeme etwa im Rahmen des Ringtausches zu erweitern … und aktiv auf andere Länder zuzugehen, um ihnen einen Ringtausch anzubieten.“ Zurzeit wachsen die Zweifel, ob die Regierung Scholz diesen Beschluss mit dem notwendigen Elan umsetzt. Immer noch ausstehende Exportgenehmigungen und die Entscheidung für Waffensysteme, für die es z.B. keine Munition gibt, deuten in eine andere Richtung.

Abschreckung braucht Besonnenheit und Entschlossenheit. Wankelmut nimmt ihr die Wirkung und beschädigt zudem die Glaubwürdigkeit Deutschlands, das seinerseits besonders auf die Entschlossenheit und Verlässlichkeit der Partner angewiesen ist.


Dr. Stephan Eisel war Redenschreiber und stellvertretender Leiter des Kanzlerbüros bei Helmut Kohl sowie später selbst Mitglied des Deutschen Bundestages. Bis 2021 hatte er verschiedene Leitungsfunktionen in der Konrad-Adenauer-Stiftung inne. Er ist vielfältig publizistisch tätig und war 2012 – 2022 war der Chefredakteur des Internetblogs kreuz-und-quer.de

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