In ihrem Newsletter 10/2015 vom 3. November 2015 weist die Deutsche PalliativStiftung (DPS) zur Strafbarkeit von Suizidbeihilfe, den steigenden Suizidzahlen bei Aufweichung der Grenzen und die Uninformiertheit der Bevölkerung auf Fakten ihn, die in der Debatte um die Suizidbeihilfe oft übergangen werden.
Den vollständigen Newsletter der Deutschen PalliativStiftung finden Sie hier.
Hier sind die wichtigsten Auszüge:
1. Sterbebegleitung: Was ist strafbar, was legal?
Im Strafgesetzbuch regelt § 217 „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“:
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Eine weiter gehende Strafbarkeit ist also weder definiert noch intendiert. Es ist eindeutig klargestellt:
- ‚Absicht‘ bedeutet, dass die genannte Handlung beabsichtigt, den Suizid des anders zu fördern.
- ‚geschäftsmäßig‘ bedeutet, dass die genannte Handlung auf Wiederholung angelegt ist.
- Anders als das geschäftsmäßige Verschaffen oder Vermitteln, wäre unter Brand/ Griese die reine Beratung NICHT strafbewehrt.
Um eine Strafbarkeit auszulösen müssen die beiden ersten Teilmotive zusammen vorliegen.
2. Statistiken belegen: Deutlicher, konstanter Anstieg der Suizide in Oregon.
In unseren Nachbarländern sowie den US–Staaten, in denen Regelungen für die Beihilfe zur Selbsttötung oder Tötung auf Verlangen eingeführt wurden, steigen die Zahlen der Menschen, die sich von diesen Regelungen begünstigt das Leben nehmen, unaufhaltsam an. In der Schweiz wie auch im US–Staat Oregon verdoppeln sich diese Suizide alle fünf bis sechs Jahre. Dabei ist eine als wahrscheinlich anzunehmende Dunkelziffer noch gar nicht berücksichtigt. Auf die Einwohnerzahl Deutschlands übertragen, ginge es hierzulande basierend auf den Daten aus Oregon und der Schweiz nicht um einige Einzelfälle, sondern um viele Tausend Beihilfen zur Selbsttötung jährlich. Die entsprechenden Daten finden Sie hier.
3. infratest–Umfrage ‚Beihilfe zur Selbsttötung‘ enthüllt bedenkliche Informationsdefizite!
Die repräsentative infratest-Befragung von etwa 1000 Deutschen ab 18 Jahren im Auftrag der Deutschen Palliativ Stiftung hat eklatante Wissensdefizite und Fehleinschätzungen in Sachen Lebensende offenbart. Leider sind nur 11 Prozent der Befragten halbwegs über die geltende Rechtslage informiert. 87% der Bundesbürger nehmen fälschlich an, die Beihilfe zur Selbsttötung in Deutschland sei verboten; während gleichzeitig 78% die Legalisierung der Tötung auf Verlangen fordern. Eine ähnliche Zustimmung (74%) zur Tötung auf Verlangen fand vergangene Woche der Focus. Doch die klare Position der DPS ist: Statt die Option eines Suizids zu propagieren, müssen die Möglichkeiten der Palliativmedizin viel offensiver kommuniziert werden!
Für sehr bedenklich hält die DPS die große Akzeptanz der bei einer Liberalisierung wahrscheinlichen ‚Kollateralschäden‘: 54% der Befragten sind davon überzeugt, dass „bei einer gut organisierten, leicht verfügbaren Hilfe zur Selbsttötung und einer gesetzlichen Freigabe der Tötung auf Verlangen durch Ärzte und Sterbehilfeorganisationen mehr Menschen als bisher den Tod suchen“ würden.