Thomas Sitte befasst sich als Palliativmediziner mit den Möglichkeiten und Grenzen der Sterbebegleitung und dem „Qualtod“.
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Thomas Sitte
Ich bin „Sterbehelfer“
Als Mitautor der Augsburger Erklärung aus der Deutschen Palliativstiftung teile ich deren Artikel 1 vollinhaltlich: „…wir jegliche Form der aktiven Lebensverkürzung in unserer Funktion als palliativ wie hospizlich Handelnde strikt ablehnen. Dabei verstehen wir unter ,aktiver Lebensverkürzung‘ sowohl die bewusste Lebensverkürzung in Form der aktiven Sterbehilfe als auch die gewerbsmäßige, geschäftsmäßige und/oder organisierte Beihilfe zur Selbsttötung1.“
Logische Entwicklung
Jede Erleichterung, Regelung, Organisation, auf Wiederholung angelegte Tätigkeit führt dazu, dass sich mehr Menschen in einer scheinbar ausweglosen Lage das Leben nehmen würden. Ein vereinfachter Zugang zur „Dienstleistung Lebensverkürzung“ kann im Einzelfall(!) Suizide verhindern, er wird in der Gesamtschau jedoch Leben verkürzen.
Gerbert van Loenen2hat gut begründet anhand der niederländischen Entwicklung dargelegt, warum es nicht bei der Beihilfe zur Selbsttötung bleibt. Es gab in Niederlanden stets schwierige Einzelfälle, die zu einer Ausweitung führten. Hatte man schließlich die Tötung auf Verlangen gesellschaftlich akzeptiert, folgte daraus zwingend die Tötung ohne Verlangen als notwendige Mitleidstötung.
Wer A sagte, sagte auch B, sagte auch C,…
Sind Ärzte die richtigen Lebensverkürzer?
In großer Nähe sehe ich mich zum Positionspapier von MdB Michael Brand3 e.a., das einerseits jede organisierte Beihilfe zum Suizid unterbinden will, andererseits klar fordert, dass Ärzte keine Sonderstellung gegenüber Nicht-Ärzten erhalten dürfen.
Ärzte sind dabei auch nicht „die“ Experten für eine Lebensverkürzung. Selbst Ärzte müssten Suizidbeihilfe und Tötung zunächst lernen, wenn sie es „richtig“ machen wollten. In Deutschland ist seit 1936 der Heilpraktiker als freier Beruf anerkannt, auch zur Behandlung von lebensbedrohend erkrankten Patienten. Es schiene absurd zu behaupten, dass zum Heilen andere Berufsgruppen ähnlich geeignet seien, jedoch nur wir Ärzte „richtig“ töten könnten.
Angst vor Qualtod?
In der Orientierungsdebatte des Bundestages am 13.11.14 begann MdB Peter Hintze seinen Redebeitrag4 mit folgenden Worten: „Die Wahrheit ist konkret. Wer einmal den Todeskampf eines Menschen miterlebt hat, dem bleibt das ins Gedächtnis eingebrannt: Panik vor dem Erstickungstod, eine ALS-Lähmung, die es dem Menschen beim Einschlafen nicht einmal mehr ermöglicht, die Augenlider zu schließen, ein Mundbodenkarzinom, das stinkend aus dem Kopf herauswächst. In solchen Situationen stößt die Palliativmedizin manchmal an ihre Grenzen. … Ich halte es für unvereinbar mit dem Gebot der Menschenwürde, wenn aus dem Schutz des Lebens ein Zwang zum Qualtod würde.“
Dabei sehe ich den Begriff „Qualtod“ als ein unfaires, längst widerlegtes Signal an verzweifelte Patienten. So betonte MdB Prof. Karl Lauterbach am 16.12.2014 in einem Streitgespräch mit mir, das die Frankfurter Rundschau5 aufzeichnete: „Ich kenne keinen Fall, wo es nicht gelingt, den Patienten mit Hilfe der Palliativmedizin die gewünschte Linderung zu verschaffen.“
Wer bräuchte Lebensverkürzung?
Wir bräuchten deshalb aktiv lebensverkürzende Maßnahmen also für jene, die echte ärztliche „Sterbehilfe“ im Sinne von Sterbebegleitung und Symptomlinderung ablehnen, welche die eigentliche, ärztliche Aufgabe ist. Dies wird im Positionspapier der MdB Künast/ Sitte/ Gehring6am Deutlichsten. Es spricht mehr vom „Freitod“ und nicht von der quasitherapeutischen Notwendigkeit unerträgliches Leiden durch den Tod beenden zu müssen.
Unstrittig ist es dabei, dass in Deutschland seit längerem in mehr oder weniger qualifizierten Umfragen eine etwa 2/3-Mehrheit für „Sterbehilfe“ ist. Wobei diese Mehrheit meist darunter meist sogar Tötung auf Verlangen, Euthanasie, versteht. Eine 2/3-Mehrheit?!
Wenn Bundesrat und Bundestag gemeinsam auf diese Mehrheit hören würden, ließe sich mit einer solchen Mehrheit die Verfassung ändern. Dazu der eben zitierte Prof. Lauterbach im selben Streitgespräch mit mir: „In Gewissensfragen kann man doch nicht Mehrheiten entscheiden lassen.“
Fürwahr. In solch grundlegenden Fragen ist eine Umfragemehrheit kein guter Ratgeber. Bislang habe ich viele hundert Menschen in den Tod begleitet.7Kein Arzt, der palliativ geschult und engagiert ist, würde einen Qualtod in Kauf nehmen. Es darf in der aktuellen Diskussion keinesfalls mit der Verzweiflung der Betroffenen ein politisches Spiel gespielt werden. Es ist völlig gegen unsere Erfahrung, dass jemand mit Schmerzen sterben muss, der von guter palliativer Begleitung ausgehen darf.
Grenzen der Sterbebegleitung
Beim Sterben stößt man an Grenzen. Die Grenzen, die man beim Mit-Leiden noch ertragen mag, die Grenzen, die mir als Sterbebegleiter zuflüstern, jenes Leiden könne man doch abkürzen, ganz leicht, mit einigen Tabletten mehr, Pflastern mehr, Tropfen aus der Infusion…
Nur was sagt, was will der Patient, was verspricht palliative Versorgung den Menschen aus oben skizzierten bejammernswerten Beispielen? Und vor allen Dingen, was kann gute Palliativversorgung an eigenen Versprechen tatsächlich einlösen, so sie denn überhaupt verfügbar ist? Nun, ich habe am Bett gestanden und dem Todeskampf solcher Menschen zugesehen Ich habe den Todeskampf mitgelitten und bin auch helfend eingeschritten. Als Mensch und Angehöriger. Als Zivildienstleistender, auch als Krankenpfleger, schließlich als Assistenzarzt und zum Schluss verantwortlich als Spezialist.
Es war manchmal extrem quälend. Quälend für mich, quälend für die Angehörigen und – seltener – aber quälend auch für die Sterbenden selber, die den Tod mehr herbeiwünschten, als dass sie am Leben hingen oder nur ihr Leid gelindert haben wollten. Ich habe solchen „Qualtod“ erlebt, vielfach erleben müssen. Noch in den späten Siebzigern und frühen Achtzigern des letzten Jahrhunderts häufiger als Krankenpfleger. Danach als Arzt, der mehr und mehr selber in der letzten Verantwortung stand. Dann erlebte ich ihn immer weniger. Jetzt nicht mehr.
Vor allen Dingen, weil die Möglichkeiten, die eigentlich schon vor 100 Jahren zur Verfügung gestanden hätten, immer besser bekannt wurden. Auch mir. Und mir graut, wenn ich daran denke, was ich alles an Leidenslinderungen in meinem Leben nicht empfohlen und nicht angewandt habe.
Möglichkeiten der Sterbebegleitung
Es ist für uns eine große Gnade, dass wir heute wissen, wie wir diese angeführten Patienten behandeln können. Auf den ernsthaften Wunsch der Patienten nach der erlösenden Spritze habe ich, haben wir als Team immer eine gute Antwort8. Es ist uns auch heute so schon möglich unserem Gewissen, medizinischen Wissen und menschlichen Überzeugung zu folgen.
Worauf ich keine Antwort habe, worauf ich keine geben will, weil ich dafür nicht zuständig bin? Ich werde nicht festlegen, wann Todestag und Todesstunde sind. Ich bin „Sterbehelfer“. Ich werde weder das Sterben beschleunigen, noch den Tod aufhalten9.
Thomas Sitte (1958) ist Palliativmediziner und ehrenamtlicher Vorstandsvorsitzender der Deutschen PalliativStiftung (DPS) sowie Stellvertretender ärztlicher Leiter Kinder-Hospiz Sternenbrücke (Hamburg). 2011 erhielt er den „Deutscher Schmerzpreis“ der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie.
1 Augsburger Erklärung zur Aktiven Lebensverkürzung, 09.07.2014, http://www.ahpv.de/ueber-uns/augsburger-hospiz-und-palliativversorgung-ev/erklaerung-gegen-aktive-lebensverkuerzung.html
2 Gerbert van Loenen ; Das ist doch kein Leben mehr, Dr. med. Mabuse Verlag, 2014
3 Positionspapier Lücking-Michel/ Brand/ Frieser https://www.epenportal.de/web/datapool/storage/files100329/Begleiten statt Beenden – Schutz der Würde am Ende des Lebens – Positionspapier Suizidbeihilfe Palliativ- und Hospizversorgung.pdf
4 Wortprotokoll vom 13.11.2014 des Deutschen Bundestages der Orientierungsdebatte zur Sterbebegleitung
5 Streitgespräch Lauterbach/ Sitte T http://www.ksta.de/politik/streitgespraech-ueber-sterbehilfe–die-bevormundung-der-aerzte-ist-unertraeglich-,15187246,29432180.html
6 Positionspapier Künast/ Sitte P/ Gehring http://kaigehring.de/fileadmin/user_upload/gruene_btf_gehring/fotos/kai/Mehr_Fuersorge_statt_mehr_Strafrecht_Positionspapier_Sterbehilfe_.pdf
7 Thomas Sitte, Vorsorge und Begleitung für das Lebensende, Springer, Heidelberg, 2015
8 Thomas Sitte, PolicyPaper der Konrad-Adenauer-Stiftung, Jan. 2015
9 Jörg-Diedrich Hoppe, Marlies Hübner; Der ärztlich assistierte Suizid aus medizin-ethischer und aus juristischer Perspektive; Z.f.Medizinethik, 2009, 303-317