CORONA-VIRUS: GESUNDHEITSSCHUTZ UND PRÄVENTION

Rudolf Henke warnt im Umgang mit dem Corona-Virus vor Leichtsinn aus Sehnsucht nach Lockerungen und plädiert dafür reguläre Präventionsleistungen so schnell wie möglich wieder anlaufen zu lassen.

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Rudolf Henke
Corona-Virus:
Folgen für Gesundheitsschutz und Gesundheitsprävention

Seit dem Auftreten erster Infektionsketten mit dem neuartigen Coronavirus „SARS-CoV-2“ in Deutschland sind mehr als drei Monate vergangen. Glücklicherweise ist es uns bisher mit massiven Einschnitten im öffentlichen Leben gelungen, das sich ab Mitte März ausbildende exponentielle Wachstum der Fallzahlen erfolgreich zu bremsen. Die zentrale Sorge der Gesundheitspolitik konnte mit großen Anstrengungen vorläufig gebannt werden: eine örtliche oder gar flächendeckende Überlastung der intensivmedizinischen Versorgungskapazitäten und somit eine Konkurrenz um lebenswichtige Beatmungsplätze wie andernorts. Das ist ein gemeinsamer Erfolg aller Bürgerinnen und Bürger, der Gesundheitsämter, der politisch Verantwortlichen, von Ärztinnen und Ärzte und aller anderen in Gesundheitsberufen.

Die weitreichende Kontrolle des Infektionsgeschehens machte es Bund und Ländern möglich, die Einschränkungen unserer persönlichen Freiheit schrittweise durch andere, differenziertere Maßnahmen abzulösen. Jetzt geht es darum, wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Aktivität mit einer niedrigen Infektionsaktivität in Einklang zu halten. Dabei darf uns die Sehnsucht nach Lockerungen – vermutlich bis zur Verfügbarkeit sicherer und wirksamer Impfstoffe – nicht zu Leichtsinn verführen. Auch der Mangel an medizinisch-wissenschaftlichen Gewissheiten, etwa zur Bedeutung von Grunderkrankungen in verschiedenen Altersgruppen oder zu medizinischen Langzeitfolgen einer Infektion, bleibt zu bedenken. Wir alle müssen daher weiterhin unseren Beitrag leisten, um das Virus mit Geduld zu besiegen. Die AHA-Formel macht es klar: Abstand, Hygiene, Alltagsmasken. Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 6. Mai haben nun die Länder die Aufgabe, den schrittweisen Neustart unseres Alltagslebens zu steuern  und dabei stets nach regionaler Infektionsaktivität abzuwägen.

Welche gesetzlichen Maßnahmen des Bundes sind nötig, um das Gesundheitswesen nun in die neue, hoffentlich stabile Normalität zu führen? Das hat der Deutsche Bundestag seit Anfang Mai rund um den Entwurf für das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ debattiert. Das am 14. Mai mit einigen Änderungen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossene Gesetz ermöglicht die Kostenübernahme der Krankenkassen für Testungen bei Personen ohne COVID-19-Symptome, zum Beispiel in Heimen. Zudem unterstützt der Bund die Länder mit rund 50 Millionen Euro beim Öffentlichen Gesundheitsdienst, um die 375 Gesundheitsämter bei der Nachverfolgung von Infektionsketten in den kommenden Monaten zu stärken. Mehr Wissen über das Infektionsgeschehen soll dazu beitragen, die weiteren Lockerungen in verschiedenen Lebensbereichen und Einrichtungen gezielt zu managen.

Diese Lockerungen betreffen auch die wichtige Rückkehr zur ärztlichen Regelversorgung – sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Krankenhäuser nehmen unter Freihaltung bestimmter COVID-19-Kapazitäten wieder Schritt für Schritt den Normalbetrieb bei planbaren Eingriffen und Operationen auf. Vorübergehend aufgeschobene Eingriffe, die aus medizinischer Sicht zeitnah nötig sind, sollten nun schnellstmöglich durchgeführt werden und in die gebotenen Reha-Maßnahmen münden. Niedergelassene Ärzte plädieren dafür, Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung sowie regelmäßige Verlaufskontrollen bei chronischen Krankheiten nicht länger auszusetzen oder aufzuschieben. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als höchstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen entschieden, zum 1. Juni eine Rückkehr zur regulären Patientenversorgung einzuleiten. Als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Gesundheitsprävention und als Arzt für Innere Medizin teile ich diesen Ansatz. Zugleich müssen die Einrichtungen und Praxen weiterhin wachsam in Sachen Infektionsschutz bleiben und Übertragungsrisiken in der Patientenversorgung soweit möglich reduzieren.

Wie geht es mit der Prävention in Lebenswelten oder der betrieblichen Gesundheitsförderung weiter, wenn noch viele Unternehmen und Vereine die neue, zwischenmenschliche Normalität suchen? Das genannte 2. Bevölkerungsschutzgesetz, dem der Bundesrat am 15. Mai zustimmte, trifft diesbezüglich eine gesetzliche Aussage: „Der Anspruch der Versicherten auf Leistungen zur primären Prävention und Gesundheitsförderung bleibt unberührt. Bestehende Verpflichtungen der Krankenkassen gegenüber Versicherten und Leistungserbringern sind zu erfüllen.“ Angesichts der Einschränkungen in unserem Alltagsleben sieht das Gesetz allerdings vor, die Krankenkassen bei Nichterfüllung der geforderten Mindestausgabewerte in diesem Bereich im Jahr 2020 nicht zu sanktionieren.

Mir ist wie gesagt sehr daran gelegen, dass die regulären Präventionsleistungen so schnell wie möglich wieder anlaufen und in den bewährten Settings stattfinden können. Deshalb hat mich zum Beispiel die Pressemitteilung vom 22. April erfreut, in der viele gesetzliche Krankenkassen und die „Zentrale Prüfstelle Prävention“ gemeinsam von der Ermöglichung digitaler Präventionskurse berichteten. In der Pressemitteilung heiß es unter anderem: „Prävention zum Beispiel gegen Rückenleiden oder Stress- und Suchtfolgen ist auch in Corona-Zeiten sehr wichtig. Mit der Möglichkeit, in der Krisensituation vorläufig auf digitale Angebote umzustellen, wollen die Krankenkassen möglichst viele Präventionsangebote für ihre Versicherten aufrechterhalten.“ Die vorübergehenden Sonderregelungen sehen unter anderem vor, dass Kursleiter neue Zusatzqualifikationen ab sofort digital erwerben können. Außerdem können Versicherte Kurse, die sie im Zeitraum der Kontaktbegrenzungen unterbrechen mussten oder geplant hatten, jetzt online fortführen.

Im Übrigen habe ich die Hoffnung, dass die mit dem 2. Bevölkerungsschutzgesetz beschlossenen Maßnahmen zur Versorgung mit saisonalen Grippeimpfstoffen für den kommenden Winter positive Effekte entfalten, insbesondere in den einschlägigen Risikogruppen. Verbunden mit dem universellen Impfen aller Fachärzte, das seit dem 1. März 2020 für alle Versicherten möglich ist, könnte die aktuelle Corona-Lage für höhere Impfraten bei der Influenza sorgen. Die Gesundheitspolitik auf Bundesebene hat sich für dieses Jahr vorgenommen, das 2015 in Kraft getretene Präventionsgesetz weiterzuentwickeln. Ich freue mich auf die parlamentarischen Beratungen zu diesem Themenfeld. In diesem Sinne hoffe ich sehr, dass nicht nur die schrittweise Rückkehr zum medizinischen und pflegerischen Normalbetrieb gelingt, sondern auch die zum gesundheitspolitischen. Den größten Beitrag zur weiteren Eindämmung des neuartigen Coronavirus kann in den nächsten Monaten jede Bürgerin und jeder Bürger mit einem verantwortungsvollen Verhalten leisten.

Rudolf Henke (1954) ist seit 209 Mitglied des Deutschen Bundestages und dort Mitgtlied im Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Er hat in Aachen Medizin studiert und war Oberarzt  einer Klinik für Hämatologie/Onkologie. Von 1995 – 2009 war er Mitglied im Landtag von Nordrhein-Westfalen und von 2007 – 2019 Vorsitzender der Ärztegewerkschaft Marburger Bund. Seit 2011 ist Henke Präsident der Ärztekammer Nordrhein, seit 1995 Mitglied im Vorstand der Bundesärztekammer.

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