KULTURPOLITIK – AUFGABEN UND GRENZEN

Melanie Bernstein plädiert dafür,  kulturpolitische Aufgaben genau zu benennen und zu begründen und sich ihrer Grenzen jederzeit bewusst zu sein.

Den folgenden Text können Sie hier ausdrucken.

Melanie Bernstein

Kulturpolitik – Aufgabe und Grenzen

Wenn wir nach der Aufgabe der Kulturpolitik fragen, stellen wir ihre Existenzfrage. Jeder kulturpolitischen Maßnahme geht das Bewusstsein voraus, dass sich Kunst und Kultur nicht einfach frei entwickeln könnten, sondern einer Rahmung bedürfen. Ebenfalls können wir voraussetzen, dass Kultur etwas ist, das nicht nur alle Bürgerinnen und Bürger angeht, sondern Kultur für das Gemeinwesen so wertvoll ist, dass sie aus gemeinsamen, also öffentlichen Geldern (mit)finanziert werden sollte.

Diese Annahme entwickelte sich in Europa spätestens in der Frühen Neuzeit, als die Bürgerschaften der freien Städte, erst in Italien, später dann in Deutschland, Opernhäuser und Theater errichteten und gemeinsam finanzierten. Ziel war es, sich einerseits mit den Bürgern anderer Städte zu messen und sich andererseits am kulturellen Leben zu erfreuen. Zwar nicht intendiert, aber aus politischer Sicht wohl die wichtigste Folge dieses bürgerlichen Engagements war die kulturelle Integration durch die gemeinsame Kulturteilhabe – die unverzichtbare Grundlage einer jeden Republik.

Im Zuge der Entstehung moderner Nationen wurde diese Aufgabe immer stärker durch den Staat ausgeübt. Dementsprechend ist es, vereinfacht gesagt, die Aufgabe moderner Kulturpolitik, die Finanzierung und Förderung kultureller Akteure und Einrichtungen sicherzustellen. Hiermit ist nicht nur die schlichte Frage aufgeworfen, wer wie viel Geld erhält. Vielmehr stellt sich bei jeder Förderung die politische und damit gemeinschaftlich existenzielle Frage nach dem Selbstverständnis des Gemeinwesens. Wer wollen wir sein? Welche Geschichte wollen wir uns und unseren Nachkommen über uns erzählen? Wo wollen wir hin und in was für eine Gesellschaft wollen wir leben? All das sind Fragen, die in einer kulturpolitischen Entscheidung mitgestellt und von dieser schlussendlich beantwortet werden. Es ist also immer auch Aufgabe der Kulturpolitik, sich über die eigene kollektive Vergangenheit sowie Zukunft zu reflektieren und hierüber Rechenschaft abzulegen.

Nun waren diese Fragen früher einfacher zu beantworten, als das heute der Fall ist. Die meisten kulturpolitischen Entscheidungen der Vergangenheit konnten sich an einem nationalen „Kulturkanon“ orientieren, der Auskunft darüber gab, ob etwas förderungswürdig war oder nicht: Goethe und Schiller, Mozart und Bach, Beethoven und Wagner – um nur einige Autoren zu nennen, deren Werke in deutschen Kulturinstitutionen unsterblich geworden sind. Nun hat sich aber in den vergangenen Jahrzehnten einiges geändert. Zum einen ist die Vorstellung einer einheitlichen Nationalkultur zunehmend brüchig geworden und neue Autoren wurden verstärkt rezipiert. Zum anderen ist Kultur in politischer Hinsicht nicht mehr nur Hochkultur, die sich auf der Berliner Museumsinsel, im Deutschen Schauspielhaus in Hamburg, im Richard-Wagner-Festspielhaus in Bayreuth oder am Frankfurter Opernplatz abspielt. Kultur ist auch immer Volkskultur, die jedem Bürger zugänglich sein muss. Das soll nicht heißen, dass die epochalen Leistungen der sogenannten Hochkultur nicht mehr wertgeschätzt werden sollen oder dass es nun in jeder Gemeinde ein Opernhaus geben muss. Nein, Volkskultur meint keine Gleichmacherei oder Vereinheitlichung. Aber es meint eine Wertschätzung auch der kleinen, lokalen und regionalen Künstler, Kreativen und Kulturschaffenden, die für die Lebensqualität gerade im ländlichen Raum von unschätzbarem Wert sind.

Und gerade diese kleinen Künstler und Kulturschaffenden waren und sind es, die häufig nur stiefmütterlich von der Kulturpolitik behandelt wurden. In der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass viele Einrichtungen, die die Künstler stützen und schützen sollten, längst reformierungsbedürftig sind und an die neue Lebensrealität vieler Kulturschaffender angepasst werden müssen. Ebenso müssen neue Räume der Kulturvermittlung erschlossen werden. Die Digitalisierung aller unserer Lebensbereiche nimmt immer stärker zu und es wäre falsch zu glauben, die Kunst hiervor zu bewahren und zu denken, es nehme wie gehabt alles seinen Weg. Die Digitalisierung auch der Kunst ist eine der großen Aufgaben der Künstler und Kulturschaffenden, aber auch von uns Kulturpolitikern, die wir hier Rahmen stecken und Förderungen zur Verfügung stellen müssen.

Wenn man nach der Aufgabe der Kulturpolitik in Deutschland fragt, muss man auch nach ihren Bedingungen und damit auch nach ihren Grenzen fragen. Und hier wird eines schnell deutlich: In kaum einem anderen politischen Feld der Bundesrepublik macht sich der föderale Charakter des Staates so sehr bemerkbar, wie in der Kulturpolitik. Während in jedem Bundesland das Kultus- oder Kulturministerium zum immobilen Inventar der Landesregierung gehört, ist die Kulturpolitik auf Bundesebene ein eher nebenbei behandeltes Ressort. Erst 1999 wurde durch das Kabinett Gerhard Schröder das Amt des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung eingerichtet, das bis heute nicht zur obersten Bundesbehörde in Form eines Bundesministeriums erhoben wurde. Der föderale Charakter darf hierbei nicht schlicht als ein Hindernis bei der kulturellen Integration verstanden werden. Ganz im Gegenteil: Deutschland lebt von seiner Vielfältigkeit, seinen regionalen Unterschieden und lokalen Geschichte. Dass wir nicht einfach nur Bürger Deutschlands, sondern immer auch Hessen, Holsteiner, Schwaben, Franken oder Mecklenburger sind, ist ein Reichtum, den wir nicht missen wollen. Aber es wird hier in den kommenden Jahren die Frage zu stellen sein, inwieweit die kulturpolitische Grenze des Föderalismus nicht auch überschritten werden muss und wo es weiteren Reformbedarf gibt, der nur in Form nationaler Anstrengung bewältigt werden kann.

Wenn nun die eine Grenze der Kulturpolitik durch den Staat vorgegeben wird, wird die andere durch die Kunst und die Kultur selbst errichtet. Denn wir stehen vor dem Problem, dass wir einerseits verfassungsrechtlich verbürgte Kunstfreiheit gewährleisten müssen, die einen Eingriff der Politik in die Kunst verbietet. Auf der anderen Seite greift die Politik schon dort in die Kunstfreiheit ein, wo sie auswählt, was gefördert wird oder nicht. Und ebenso ist es unzulässig, dass etwa Kunst, die dazu beitragen könnte, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und ihre Verfassung zu diskreditieren und verächtlich zu machen, mit öffentlichen Geldern finanziert werden. Es ist also nicht so, als könne die Kulturpolitik alles unterstützen, was unterstützenswert scheint oder ist. Kulturpolitik muss den Staat ebenso akzeptieren, wie sie die Kunst nicht überfordern darf.

Oben habe ich geschrieben, dass die Frage nach Aufgaben und Grenzen der Kulturpolitik eine für diese existentielle Frage darstellt. Das noch mehr, seit jegliche Kulturpolitik häufig unter Legitimitätsmangel leidet. Daher sind ihre Entscheidungen häufig nur mittelbar und selten allgemein ersichtlich. Darum ist es umso wichtiger, die kulturpolitische Aufgabe genau zu benennen und zu begründen und sich ihrer Grenzen jederzeit bewusst zu sein.

 

Melanie Bernstein (1976) ist studierte Kulturwissenschaftlerin und seit 2017 Mitglied des Deutschen Bundestages. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sie Obfrau im Ausschuss für Kultur und Medien und engagiert sich ehrenamtlich als Vorsitzende des Programmbeirates für das Kleine Theater am Markt in Wahlstedt.

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