WAS IST SOZIALE GERECHTIGKEIT ?

Ursula Nothelle – Wildfeuer benennt Subsidiarität und Solidarität als Strukturprinzipien der sozialen Gerechtigkeit und einer gerechten gesellschaftlichen Ordnung aus der Perspektive der christlichen Sozialethik.

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Ursula Nothelle – Wildfeuer
Was ist soziale Gerechtigkeit?

„Soziale Gerechtigkeit unter Corona-Bedingungen? Da sieht doch nur noch jeder selbst, wo er bleibt.“

„Ist das sozial gerecht, wenn vor allem Dingen Frauen in der Lockdown-Situation durch Mehrfachbelastung oftmals an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit geraten?“

Aber auch: „Wo bleibt die Gerechtigkeit, wenn bei steigenden Zahlen in dem einen Bundesland Restaurants geöffnet haben dürfen, wenige Kilometer weiter im nächsten Bundesland aber trotz negativem Test nichts geht?“

Und schließlich: „Wo ist da die Fairness, wenn sich die reichen Industrienationen den weitaus größten Teil des Impfstoffes sichern zu Lasten der ärmeren Länder Afrikas und Lateinamerikas?“

Vermutlich jede*r hat eigene Facetten der Frage nach der Gerechtigkeit in der gegenwärtigen (welt)gesellschaftlichen, von der Corona-Pandemie geprägten Situation, aber auch darüber hinaus. Zentrale Bereiche sind Fragen nach Altersversorgung und Gesundheitsreform, Arbeitsmarkt, Mindestlohn und Bedingungsloses Grundeinkommen, Klimawandel und Nachhaltigkeit. Dabei scheint das Gerechtigkeitsbedürfnis der Menschen trotz aller Bemühungen nicht hinreichend befriedigt werden zu können.

Für die christliche Sozialethik ist der Begriff der sozialen Gerechtigkeit konstitutiv, gerade auch, weil sie einen Beitrag auf Augenhöhe zum aktuellen gesellschaftlichen Diskurs leisten will.

  1. Nicht nur eine Frage der Tugend, sondern auch der Strukturen

Die Termini „gerecht“ bzw. „ungerecht“ wurden in der vormodernen Zeit nur zur moralischen Bewertung individueller Handlungen und zur Bezeichnung einer sittlichen Eigenschaft des Menschen verwendet. Dieses rein tugendethische Verständnis des Gerechtigkeitsbegriffes wird erst in der Moderne aufgebrochen. Mit der neuzeitlichen Wende zum Subjekt löst sich auch die politische Philosophie von den Gewissheiten des mittelalterlichen Ordo-Denkens. Die überkommenen Normen, Strukturen und Institutionen der politischen Gemeinschaft werden nicht mehr umfassend als unwandelbare Elemente einer vorgegebenen göttlichen Ordnung begriffen, sondern als dem menschlichen Gestaltungswillen zugängliche Größen. Damit wird überhaupt erst die Gestaltung von Strukturen denkbar und somit auch eine Strukturenethik notwendig.

Der Begriff der sozialen Gerechtigkeit macht dann bald Karriere, vor allem im Zusammenhang mit der Entstehung der modernen Industriegesellschaft und dem Aufkommen der Arbeiterfrage im 19. Jahrhundert. Die Sozialphilosophie fragt nun auch nach den Bedingungen der Möglichkeit von Gerechtigkeit in den gesellschaftlichen Verhältnissen, insbesondere in den Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen der Bürger.

Allerdings muss man festhalten, dass die katholische Soziallehre niemals den Versuch unternommen hat, eine inhaltlich abgeschlossene Gerechtigkeitstheorie zu formulieren. Sie hat vielmehr immer wieder konkrete, die Menschenwürde verletzende gesellschaftliche Missstände kritisiert und, ausgehend von ihren Sozialprinzipien, konstruktive Hinweise für eine Verbesserung der sozialen Lage gegeben. Der Begriff bleibt jedoch eine (regulative) Idee, der wir uns nur annähern, die wir aber niemals in vollem Umfang realisieren können. Das heißt aber wiederum nicht, dass Gerechtigkeit nur eine inhaltsleere Worthülse wäre. Vielmehr benennt die christliche Sozialethik fundamentale Bausteine, die für das Konzept sozialer Gerechtigkeit unverzichtbar sind und als Gradmesser dienen können, wie gerecht ein System wirklich ist.

  1. Nicht nur eine formale Bestimmung, sondern auch eine materiale Orientierung an Menschenwürde und Gemeinwohl

In unserer auf Freiheit des Einzelnen ausgerichteten und religionspluralen Gesellschaft scheint es oft nicht mehr möglich, auch nur einen kleinsten gemeinsamen Nenner in eben dieser Gesellschaft auszumachen. Vor diesem Hintergrund wird dann Gerechtigkeit als reine Verfahrensgerechtigkeit im Sinne des Gesellschaftsvertragsmodells verstanden. Für die christliche Sozialethik ist allerdings die Rede von der (sozialen) Gerechtigkeit untrennbar verknüpft mit der Orientierung auf die Würde des Menschen hin, der als Gottes Ebenbild und Geschöpf verstanden wird. Ferner besteht eine notwendige Ausrichtung auf das Gemeinwohl, das die Summe all der Güter und Dienstleistungen im Sinne von Rahmenbedingungen meint, die notwendig sind, damit jede*r Einzelne seine eigenen Wertvorstellungen und Präferenzen freiheitlich leben und im sozialen Raum Partizipation an allen relevanten Vorgängen realisieren kann. Soziale Gerechtigkeit hat damit auch eine konstitutive materiale Bedeutung.

  1. Nicht nur Verteilungsgerechtigkeit, sondern auch Beteiligungsgerechtigkeit

Seit einigen Zeit schon macht die Sozialverkündigung der Kirche deutlich, dass eine Engführung auf den ökonomischen Bereich bei der Frage nach der Gerechtigkeit nicht ausreicht: Soziale Gerechtigkeit zielt demnach also auf ein für jeden Menschen gegebenes, als Pflicht und als Recht zu verstehendes Mindestmaß an Teilnahme und Teilhabe an Prozessen, Ein­richtungen und Errungenschaften innerhalb der menschlichen Gesellschaft. Soziale Gerechtigkeit als Beteiligungsgerechtigkeit spielt etwa dort eine Rolle, wo es darum geht, Menschen aus der Arbeitslosigkeit wieder in Brot und Lohn zu bringen. Dies ist ein wichtiger gesellschaftlicher Prozess, denn darüber entwickelt sich in unserer Gesellschaft ein Großteil der menschlichen Anerkennung.

Auf die Frage der Impfgerechtigkeit bezogen, bedeutet Beteiligungsgerechtigkeit nicht nur, die Verteilung von Impfdosen in angemessener Form und Relation zu organisieren, nicht nur die Überlegung, dass die europäischen Länder, die zu viel Impfdosen gekauft haben, davon an die Länder des globalen Südens abgeben. Vielmehr geht es darum, bereits vorab die Überlegungen zum Zugang zu Impfdosen auf Augenhöhe anzustellen, alle Länder entsprechend einzubeziehen und damit allen den Zugang zu den medizinischen Errungenschaften gesellschaftlich zu ermöglichen.

  1. Nicht nur Staat, nicht nur Markt, sondern auch (Zivil)Gesellschaft

Gerade die aktuelle Debatte um die Verteilung der Impfdosen bringt die Frage nach den Akteuren im Feld sozialer Gerechtigkeit und nach entsprechenden Verantwortlichkeiten auf. Ist es allein der Markt, der soziale Gerechtigkeit herstellt? Das ist die wirtschaftsliberale Position, derzufolge es nicht das Ziel des Marktes sei, soziale Gerechtigkeit herzustellen. Vielmehr stelle sich genau diese ein, je besser und intensiver die Marktgesetze von Angebot und Nachfrage ihre Wirksamkeit entfalten könnten. Pointierte Kritik an diesem „neoliberalen Credo […]“ (FT 168) formuliert Papst Franziskus, das uns glauben machen wolle, dass der „Markt allein […] alle [gesellschaftlichen] Probleme [löst]“ (FT 168). Diese tief verankerte kritische Perspektive wurde durch die Pandemie noch einmal mit ganzer Wucht erfahrbar. Zielwert müsse das Gemeinwohl aller sein, nicht reine Marktgläubigkeit oder das Vertrauen auf den Spillover-/Trickle-Down-Effekt.

Die gegenteilige Position geht davon aus, dass Subjekt, Produzent und Garant sozialer Gerechtigkeit primär der Staat bzw. entsprechend eine supranationale Institution, verantwortlich für ein (Welt)Gemeinwohl ist. In der Bundesrepublik wird gerade nur allzu deutlich, wie problematisch auch diese Position ist, wenn etwa der Staat der alleinige Akteur in Fragen der Organisation und Durchführung des Impfens ist. Die Forderung der Hausärzte, sie zügig an dem Impfprogramm zu beteiligen – bis zu 25 Millionen Impfungen im Monat seien möglich, heißt es vom Verband der Hausärzte – hat ihre große Berechtigung. Hier kommt die Zivilgesellschaft ins Spiel, deren Gruppierungen wie etwa die Hausärzte ihre Verpflichtung für das Gemeinwohl zu übernehmen bereit sind und offenkundig mit ihrer spezifischen Expertise zur Problemlösung beitragen können. Notwendig bleibt allerdings der Staat für die Rahmenordnung, innerhalb derer die Zivilgesellschaft agiert. Eine solche subsidiäre Struktur erweist sich auch weltweit als unverzichtbar: Der Weltmarkt allein kann es nicht regeln, auch nicht die einzelnen Staaten – deren Mitwirkung und Mitverantwortung ist allerdings notwendig im Rahmen des WHO-Programms COVAX, das intendiert, weltweit für alle Länder einen fairen Zugang zu COVID-Impfstoffen zu ermöglichen.

  1. Nicht Gießkannenprinzip, sondern Solidaritäts- und Subsidiaritätsprinzip

Damit sind die

Das Subsidiaritätsprinzip, das übrigens erstmalig 1931 in der Sozialenzyklika Quadragesimo anno formuliert wurde, impliziert drei entscheidende Sätze:

Erstens geht es um die subsidiäre Kompetenz resp. das Entzugsverbot: Das, was der einzelne resp. die kleinere Einheit aus eigener Kompetenz leisten kann, das muss der einzelne resp. die kleinere Einheit auch tun und tun dürfen.

Zweitens impliziert das Subsidiaritätsprinzip den Satz der subsidiären Assistenz: Wenn der einzelne resp. die personnähere Einheit nicht, nicht mehr oder noch nicht in der Lage ist, anstehende Aufgaben zu übernehmen, dann muss die nächst höhere Einheit im Sinne der Assistenz, der Hilfe zur Selbsthilfe einspringen und sich schließlich nach erfolgreicher Unterstützung – drittens – auch wieder zurückziehen, hier spricht man von der subsidiären Reduktion. Die Sinnspitze des Subsidiaritätsprinzips ist mithin die Anerkennung der Person, ihrer Würde, ihrer Rechte und Pflichten. Deswegen spricht man vom Kompetenzanerkennungsprinzip oder vom Prinzip der Freiheitsermöglichung. Nur die Zusammenschau der aufgezeigten Dimensionen verhindert verkürzende Missverständnisse dieses Prinzips bzw. ermöglicht die Realisierung von sozialer Gerechtigkeit.

Die Realisierung sozialer Gerechtigkeit meint vor dem Hintergrund also auf keinen Fall eine einseitige oder gar ausschließliche Betonung von Eigenverantwortung und Selbstbeteiligung, was dann auch bedeuten würde, dass dem Staat nur die Aufgabe zukäme, einzugreifen im Sinne einer Erste-Hilfe-Notlinderung.

Zugleich ist aber auch eine ausschließliche Betonung der Fürsorge- und Versorgungsfunktion zu kritisieren. Im Blick auf den Sozialstaat bedeutet das, das jeweils eigene Handeln mit dem der anderen gesellschaftlichen Kräfte im Hinblick auf das Gemeinwohl abzustimmen. Der Gedanke der Hilfeleistung und Unterstützung, des Rechts auf solidarische Hilfe ist eben genau abzuwägen mit Recht auf bzw. Pflicht zu eigener Initiative und Beteiligung zur Entfaltung eigener Freiheit und Verantwortung.

Damit wird dann auch zugleich ein Licht auf die Frage nach dem Verständnis von Solidarität geworfen, das in guter Tradition der Soziallehre der Kirche für die Realisierung von sozialer Gerechtigkeit vorausgesetzt und eingefordert wird und im Grunde bereits Bestandteil des Subsidiaritätsprinzips ist.

Es geht um eine Kultur der Solidarität, die gerade aus der Perspektive der christlichen Sozialethik unverzichtbar und die Kehrseite der Rede von der Menschenwürde ist! Aber es ist aus der Perspektive christlicher Sozialethik auch immer wieder ins Bewusstsein zu rufen, dass der Anspruch auf gesellschaftliche Solidarität unter den gegebenen komplexen Bedingungen der gegenwärtigen Gesellschaft nicht einfachhin mit Geld, allgemeiner gesagt, durch Verteilungspolitik einzulösen ist. Vielmehr bedeutet er Anerkennung der Würde jedes und aller Menschen und handeln aus dem Wissen um das Verwiesen-Sein aufeinander.

  1. Nicht nur Gerechtigkeit, sondern auch Geschwisterlichkeit

Die Tradition der katholischen Soziallehre kennt die Komplementarität, aber auch die Gegensätzlichkeit der Grundwerte von sozialer Gerechtigkeit und sozialer Liebe. Papst Franziskus artikuliert in seiner jüngsten Sozialenzyklika Fratelli tutti ein weiterführendes Konzept, das durch die Idee der Geschwisterlichkeit als Ausdruck politischer Nächstenliebe über die Gegenüberstellung von Gerechtigkeit und Liebe hinausgeht. Sein Konzept ist ein leidenschaftliches Plädoyer für eine neue, alles und alle prägende Kultur, die alle Menschen guten Willens und alle Religionen in einen Dialog und in Kooperation führen soll und kann, die aber zugleich auch genuin Christliches stark macht, denn es ist für ihn die „Musik des Evangeliums“ (277), die zu solchem Handeln privat, aber auch in der Öffentlichkeit – und ich möchte ergänzen: individuell und strukturell – herausfordert. In diese „Musik“ kann das täglich neue Bemühen um die soziale Gerechtigkeit einstimmen!

 

 

Prof. Dr. Ursula Nothelle-Wildfeuer (1960) , Studium kath. Theologie/ Germanistik an der Universität in Bonn. Promotion, Habilitation und wissenschaftliche Assistentinnenzeit  ebd. am Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre und Pastoralsoziologie. Seit September 2003 ordentl. Professorin für Christl. Gesellschaftslehre an der Theol. Fakultät der Universität Freiburg.

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