DER WEHRHAFTE VERFASSUNGSSTAAT BRAUCHT STREITBARE DEMOKRATEN

Wolfgang Schäuble unterstreicht, wie sehr wehrhafte Demokratie Bürger braucht, die willens und fähig sind, Extremisten zu isolieren und zu ächten.

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Wolfang Schäuble

Der wehrhafte Verfassungsstaat braucht streitbare Demokraten

Bonn war bekanntlich nicht Weimar – und die Berliner Republik ist auch nicht auf dem Weg dorthin. Wer zuletzt mit der Fernsehserie „Babylon Berlin“ in die Atmosphäre der krisenge­schüttelten Zwanziger Jahre abgetaucht ist, wird vor allem eins erkannt haben: Von den da­maligen gesellschaftlichen Verhältnissen führen keine Parallelen in die Gegenwart, es domi­nieren vielmehr die Kontraste – ökonomisch, sozial und politisch. Deshalb sollten wir die ge­genwärtige Lage auch nicht mit überspannten Vergleichen unnötig dramatisieren.

Wir erleben allerdings, dass unsere Gesellschaft unter den Bedingungen von Globalisierung und Digitalisierung heterogener, unübersichtlicher und auch konfliktreicher wird. Die politi­schen Debatten werden rigider und unversöhnlicher geführt, als wir es lange gewohnt waren, bis hin zu offenem Hass und hemmungsloser Gewalt auf der Straße. Unsere freiheitliche De­mokratie ist einem Stresstest unterworfen, und wir lernen neu oder auch erst jetzt, dass nichts voraussetzungslos ist, nichts selbstverständlich und nichts gesichert.

Die freiheitliche Demokratie ist fragil und anspruchsvoll. Die Mütter und Väter des Grundge­setzes wussten das. Ihnen stand das Scheitern von Weimar als mahnendes Beispiel vor Au­gen. Die Reichsverfassung hatte 1919 die „demokratischste Demokratie der Welt“ begründet, wie der damalige Reichsinnenminister Eduard David stolz postulierte – allerdings mit fatalen Konsequenzen. Wolle sich die Demokratie selbst treu bleiben, befand der Staatsrechtler Hans Kelsen, müsse sie auch eine auf Vernichtung der Demokratie gerichtete Bewegung dulden. Entsprechend verzichtete man auf verfassungs­rechtliche Schutzfunktionen und gab dadurch die Ordnung ihren Feinden preis, die sie auf demokratischen Weg aushöhlten und am Ende tatsächlich abschafften.

Aus dieser „suizidalen Lethargie“ (Karl Loewenstein) zog man vor 70 Jahren die richtigen Lehren. Geprägt von den Abgründen deutscher Schuld und als Konsequenz aus dem demo­kratischen Relativismus der Weimarer Reichsverfassung begründet das Grundgesetz eine wertegebundene und zugleich wehrhafte Demokratie. Die Vertreter der unterschiedlichen Parteien und Denkschulen im Parlamentarischen Rat bestimmten als Antwort auf die Dikta­tur-Erfahrung und den industrialisierten Völkermord in Artikel 1 des Grundgesetzes die unver­letzliche Würde des Menschen zur Grundlage der neuen Rechtsordnung und zum entschei­denden Maßstab aller Politik. Darauf gründet unser Staat, und wer daran rüttelt, legt Hand an unsere Ordnung.

Unser Verfassungsstaat hat das Recht und den Willen, sich gegen seine Feinde von außen und innen zu verteidigen. Wehrhaft ist unser Gemeinwesen in Bezug auf seine demokrati­sche Organisation wie in Bezug auf die gewährten Grundwerte. Deshalb sollten wir auch statt von der wehrhaften Demokratie treffender vom wehrhaften Verfassungsstaat re­den. Er sichert in einem Geflecht von Regelungen und Institutionen – von der Ewigkeitsklau­sel über die Gewaltenteilung bis zum Föderalismus, vom Berufsbeamtentum über die Verfas­sungsgerichtsbarkeit bis zu den Geheimdiensten – das Demokratieprinzip und begrenzt zu­gleich die Macht der Mehrheit.

Denn Mehrheit sichert noch keine Freiheit. Das sieht man überall dort, wo die Demokratie ge­gen den Rechtsstaat ausgespielt wird – auf Kosten der Rechte, die den Einzelnen vor der Mehrheit und vor staatlicher Willkür schützen. Das Recht schützt den Schwächeren. Und der Rechtsstaat hat die Pflicht, das durchzusetzen. Auch in Deutschland begegnet uns die popu­listische Anmaßung, ‚das‘ Volk gegen politische Gegner, gegen vermeintliche und tatsächli­che Minderheiten, auch gegen die vom Volk Gewählten in Stellung zu bringen. Aber niemand hat das Recht zu behaupten, er allein vertrete ‚das‘ Volk. Der Souverän ist keine Einheit, son­dern eine Vielheit widerstreitender Kräfte. So etwas wie ein Volkswille entsteht erst in der De­batte und nur durch Mehrheiten, die sich ändern können. Die Gewaltfreiheit steht dabei in der freiheitlichen Demokratie über allen Diskussionen und Meinungsverschiedenheiten. Wer da­gegen verstößt, muss die rechtsstaatlichen Konsequenzen zu spüren bekommen. Das Ge­waltmonopol des Staates und die Durchsetzung des Rechts sind nicht relativierbar.

Die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie erschöpft sich nicht in Verboten, auch nicht in der Be­obachtung durch den Verfassungsschutz oder den Möglichkeiten des Strafrechts, wenn ge­gen Gesetze verstoßen wurde. Vielmehr muss auch die Mehrheit der Bürger in der Demokra­tie willens und fähig dazu sein, Extremisten zu isolieren und zu ächten. Daran gilt es zu erin­nern, weil wir immer wieder erleben, dass friedliche Demonstrationen von Gewalttätern als Schutzraum missbraucht werden. Da gibt es zwischen gewalttätigen Chaoten bei Linksextre­men und Schlägern bei Rechtsextremen keinen Unterschied. Wenn wir gegenseitige Tole­ranz und Respekt untereinander sichern wollen, müssen wir darauf bestehen, dass Gewalt oder die Aufforderung zur Gewalt genauso verboten sind, wie die Verwendung von Parolen und Symbolen, die den demokratisch-rechtsstaatlichen Grundkonsens unserer Republik in Frage stellen.

Die wehrhafte Sicherung von Demokratie und Verfassungsordnung ist ein wichtiger Fort­schritt im Vergleich zur Weimarer Reichsverfassung. Eine „Versicherungspolice gegen alle Erosionen von Demokratie und Rechtsstaat“ ist sie nicht, wie der frühere Verfassungsrichter Udo di Fabio zurecht unlängst betonte (FAZ, 27.9.2018). Eine Verfassung kann bessere oder schlechtere Rahmenbedingungen schaffen, sie bleibt aber ein Rahmen, der durch die Politik ausgefüllt und von den Menschen getragen werden muss. Die Demokratie lebt eben auch von Voraussetzungen, die der Staat nicht schaffen kann. Von einem Wertebewusstsein und einer politischen Kultur, in der man die gesellschaftliche Vielheit annimmt und trotzdem zu gemeinsamen Handeln kommt: durch Ausgleich und für alle tragbare Entscheidungen. Dazu gehört die Bereitschaft, das Gegenüber zu achten und die demokratischen Verfahren zu ak­zeptieren, das heißt vor allem: die am Ende zustande gekommenen Beschlüsse der Mehrheit mitzutragen, die allerdings nie auf Ewigkeit angelegt sind.

Weimar fehlte es am demokratischen Selbstbehauptungswillen, an einer demokratischen Streitkultur und der Fähigkeit zum Kompromiss. Auch heute braucht es Demokraten, die bei allem Dissens in der Sache den Grundkonsens über die demokratischen Verfahrensregeln bewahren, diesen „nicht-kontroversen Sektor“ (Ernst Fraenkel) in einer ansonsten plural ver­fassten Gesellschaft. Darauf müssen wir bestehen und dafür müssen Demokraten streiten.

Dr. Wolfgang Schäuble (1942) ist seit 1972 Mitglied des Deutschen Bundestages und seit 2017 Parlamentsprä­sident. Er Bundesfinanzminister (2009 – 2017), Bundesinnenminister (2005 – 2009 und 1989 – 1991), Vorsitzen­der der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (1991-2000) und Chef des Bundeskanzleramts (1984 – 1989).

 

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