Der UN-Migrationspakt

Am 10./11. Dezember soll bei einer Konferenz in Marokko der „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ der Vereinten Nationen verabschiedet werden. Wir dokumentieren den vollständigen Text des Dokuments.

Den vollständigen Entwurf des „Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ der UN können Sie hier lesen.

Der UN-Migrationspakt formuliert diese Leitprinzipien:

„a) Der Mensch im Mittelpunkt. Dem Globalen Pakt wohnt wie der Migrationserfahrung selbst eine starke menschliche Dimension inne. Er fördert das Wohlergehen von Migranten und der Mitglieder der Gemeinschaften in den Herkunfts-, Transit- und Zielländern. Infolgedessen steht in seinem Mittelpunkt der einzelne Mensch;

b) Internationale Zusammenarbeit. Der Globale Pakt ist ein rechtlich nicht bindender Kooperationsrahmen, der anerkennt, dass Migration von keinem Staat allein gesteuert werden kann, da das Phänomen von Natur aus grenzüberschreitend ist und somit Zusammenarbeit und Dialog auf internationaler, regionaler und bilateraler Ebene erfordert. Die Autorität des Paktes beruht auf seinem Konsenscharakter, seiner Glaubwürdigkeit, seiner kollektiven Trägerschaft und seiner gemeinsamen Umsetzung, Weiterverfolgung und Überprüfung;

c) Nationale Souveränität. Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vorrecht, die Migration innerhalb ihres Hoheitsbereichs in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht selbst zu regeln. Innerhalb ihres Hoheitsbereichs dürfen die Staaten zwischen regulärem und irregulärem Migrationsstatus unterscheiden, einschließlich bei der Festlegung ihrer gesetzgeberischen und politischen Maßnahmen zur Umsetzung des Globalen Paktes, unter Berücksichtigung der verschiedenen nationalen Realitäten, Politiken, Prioritäten und Bestimmungen für Einreise, Aufenthalt und Arbeit und im Einklang mit dem Völkerrecht;

d) Rechtsstaatlichkeit und ordnungsgemäße Verfahren. Der Globale Pakt erkennt an, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, die Einhaltung ordnungsgemäßer Verfahren und der Zugang zur Justiz für alle Aspekte einer gesteuerten Migration von grundlegender Bedeutung sind. Das bedeutet, dass der Staat, öffentliche und private Institutionen und Einrichtungen sowie alle Personen an Gesetze gebunden sind, die öffentlich verkündet und in gleicher Weise angewandt werden, über deren Einhaltung unabhängige Gerichte wachen und die mit dem Völkerrecht im Einklang stehen;

e) Nachhaltige Entwicklung. Der Globale Pakt wurzelt in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und baut auf der in der Agenda enthaltenen Erkenntnis auf, dass Migration eine multidimensionale Realität darstellt, die für die nachhaltige Entwicklung der Herkunfts-, Transit- und Zielländer von großer Bedeutung ist und kohärente und umfassende Antworten erfordert. Migration trägt, insbesondere wenn sie gut gesteuert wird, zu positiven Entwicklungsergebnissen und zur Verwirklichung der Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung bei. Ziel des Globalen Paktes ist es, das Potenzial der Migration für die Erreichung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung zu nutzen sowie die Wirkung zu erhöhen, die die Erreichung der Ziele in Zukunft auf Migration haben wird;

f) Menschenrechte. Der Globale Pakt gründet auf den internationalen Menschenrechtsnormen und wahrt die Grundsätze der Nichtregression und Nichtdiskriminierung. Durch die Umsetzung des Globalen Paktes sorgen wir dafür, dass die Menschenrechte aller Migranten, ungeachtet ihres Migrationsstatus, während des gesamten Migrationszyklus wirksam geachtet, geschützt und gewährleistet werden. Wir bekräftigen außerdem die Verpflichtung, alle Formen der Diskriminierung, einschließlich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz, gegenüber Migranten und ihren Familien zu beseitigen;

g) Geschlechtersensibilität. Der Globale Pakt gewährleistet, dass die Menschenrechte von Frauen, Männern, Mädchen und Jungen in allen Phasen der Migration geachtet werden, dass ihre besonderen Bedürfnisse richtig verstanden und berücksichtigt werden und dass sie als Trägerinnen und Träger des Wandels gestärkt werden. Der Pakt trägt der Geschlechterperspektive durchgängig Rechnung und fördert die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung aller Frauen und Mädchen, in Anerkennung ihrer Unabhängigkeit, Handlungsfähigkeit und Führungsrolle und mit dem Ziel, davon wegzukommen, dass Migrantinnen primär aus der Perspektive der Viktimisierung betrachtet werden;

h) Kindergerechtigkeit. Der Globale Pakt fördert die bestehenden völkerrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Rechte des Kindes und wahrt den Grundsatz, dass das Wohl des Kindes im Kontext der internationalen Migration in allen Situationen, an denen Kinder, einschließlich unbegleiteter und von ihren Familien getrennter Kinder, beteiligt sind, stets vorrangig zu berücksichtigen ist.

i) Gesamtregierungsansatz. Der Globale Pakt trägt dem Umstand Rechnung, dass Migration eine multidimensionale Realität darstellt, die nicht von einem Regierungsressort allein behandelt werden kann. Die Erarbeitung und Umsetzung wirksamer migrationspolitischer Maßnahmen und Verfahren erfordert einen Gesamtregierungsansatz, der eine horizontale und vertikale Politikkohärenz quer über alle staatlichen Bereiche und Ebenen hinweg gewährleistet;

j) Alle Teile der Gesellschaft umfassender Ansatz. Der Globale Pakt fördert breit angelegte Multi-Akteur-Partnerschaften, die sich mit der Migration in allen ihren Dimensionen befassen und Migranten, die Diaspora, lokale Gemeinwesen, die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft, den Privatsektor, Parlamentsabgeordnete, Gewerkschaften, nationale Menschenrechtsinstitutionen, die Medien und andere relevante Interessenträger in die Steuerung der Migration einbinden.“

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