Betreuungsgeld und Wahlfreiheit

Das Bundesverfassungsgericht hat am 21. Juli 2015 das Bundesgesetz zum Betreuungsgeld für verfassungswidrig erklärt, weil der Bund seine Gesetzgebungskompetenz überschritten habe. Eine solche Leistung sei Sache der Länder. Obwohl sich das Urteil dazu nicht äußert, brach damit der Streit um Pro und Contra zum Betreuungsgeld wieder aus. Hinter diesem Streit stehen unterschiedliche Familienmodelle. Lesen Sie dazu unseren nach wie vor aktuellen Beitrag Familien zwischen Wahlfreiheit und staatlicher Lenkung vom Herbst 2012.

Zu den Fakten: Es gibt in Deutschland etwa 1,3 Millionen ein- und zweijährige Kinder. Betreuungsgeld wird für Kinder zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat gezahlt. Im 1. Quartal 2015 gab ca. 455.000 Empfänger von Betreuungsgeld. Die Betreuungsquote in der Kindertagesstätten lag etwa genauso hoch. .

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