DIE MACHT DER KUNST UND DER STAAT

Hans Maier  sieht den demokratischen Staat in der Verantwortung, den Raum zu schaffen, in dem sich individuelle künstlerische Tätigkeit entfalten kann, und zugleich in der Beschränkung, sich  jeder Bestimmung des Inhalts und der Form der Kunst enthalten.

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Hans Maier 

Die Macht der Kunst und der Staat

I.

Große Kunst ist mächtig – entsteht sie doch spontan und gibt sich selbst ihr Gesetz. Im Zweifel ist sie autonom und singt ihr eigenes Lied, nicht das der anderen. Manchmal kann sie so mächtig werden, dass niemand an ihr vorbeikommt, niemand über sie hinweggehen kann.

Jacob Burckhardt und Christian Meier haben das am Beispiel Athens gezeigt. Im Unterschied zu Rom dominierte in Athen die Kultur über die Politik und die Religion. Was wissen wir heute noch von Themistokles, von Perikles, vom Orakel von Delphi, von Hahn des Asklepios? Aber die großen Tragiker kennen und lesen wir bis heute, Aischylos, Sophokles, Euripides, die Philosophen Platon und Aristoteles, den Spötter Aristophanes, die Lyriker Pindar und Theokrit – nicht zu reden von den Bildwerken der Griechen, dem olympischen Apollo, der Nike von Samothrake, der Aphrodite von Melos – frühen steinernen Zeugnissen der Größe und Freiheit des Menschen.

Ähnliches geschah Jahrhunderte später in der Renaissance. Von Michelangelo hat der Maler Klaus Fußmann folgendes gesagt: „Mit Michelangelo wurde die Kunst mächtig. Die Kunst des Kunstwerks wurde so unübersehbar, dass diese in ihre Eigenständigkeit eintrat. Der alte Michelangelo wurde so ehrfürchtig verehrt wie bis dahin nur Dichter und Heilige, man traute seiner Kunst verändernde Wirkung zu. Der Handwerker Michelangelo, der Bildhauer-Maler-Architekt übersprang den mittelalterlichen Titel des ‚Meisters’ und erhielt die Aura des Genies. Das war eine ganz auf sein Werk, nicht auf seine Person bezogene Verehrung. Mit ihm betritt, nach der Antike, zum ersten Mal wieder das künstlerische Genie die Szene: der berühmte Künstler. Damit verbunden war eine enorme Erwartungshaltung an die Kunst“ (FAZ vom 14.04. 1995).

Geniale Künstler hat es auch nach Michelangelo viele gegeben. Aber gibt es in der jüngeren Geschichte auch neue Städte wie Athen, Rom, Florenz – Tauschplätze des Geistes, wo sich verwandte Begabungen treffen und vereinigen können, eine gemeinsame Sprache finden, in der sie ihren Dialog führen, sich wechselseitig anregen? Gewiss, man kann an Paris denken, an Petersburg vor 1914, an Barcelona zur Zeit von Gaudi, an Berlin in den Roaring Twenties.

Aber nie mehr gab es Städte und Länder, die sich geradezu durch Kunst, durch Künstler definierten. Am ehesten waren die USA im 20. Jahrhundert auf einem solchen Weg, wo Mentalitäten und kulturelle Strömungen im Land durch Künste charakterisiert und geprägt wurden. Dafür stehen so verschiedene Erscheinungen wie Folk Song, Musical, Country Music, Fotorealismus, Pop-art, Hollywood, Disneyland, Persönlichkeiten wie George Gershwin, Edward Kienholz, Andy Warhol. Es ist der Weg nicht zu den Mächtigen des Staates, wohl aber zu den Mächten der Gesellschaft: zur Warenwelt, zum Massengeschmack, zur Kultur des melting-pot – zu demokratischen Mehrheiten also, zu dem, was medial in alle Haushalte zu transportieren ist. Ich rede von diesem Versuch weiß Gott nicht geringschätzig, eher bewundernd – ein Mann wie Thornton Wilder hat dieser „Kultur für alle“ in seinem Bühnenstück „Our little town“ ein bewegendes Denkmal gesetzt. Ein wenig von der Utopie eines universellen demokratischen Athen oder Florenz steckt schon dahinter – die amerikanische Hoffnung, dass „aus vielem eines“ werde. Aber die Probleme sind nicht zu übersehen: Was allen zugänglich sein will, das muss auch gemeinverständlich sein – und das schränkt notwendig den Spielraum des gänzlich Neuen, Ungewohnten ein. Ferner: Kunst als bloßes Angebot verstanden, ohne normative Stützung durch Traditionen, altert rasch und verfällt leicht, entwickelt meist auch keine dauerhafte Form. Die Annäherung der Kultur an die Warenwelt hat ihre spezifischen Risiken. Immerhin erscheinen sie mir geringer als die Risiken, die in einer universellen politischen Dienstbarkeit der Künste liegen.

II.

Heute ist die Macht der Kunst begrenzt. Dem Künstler, der Künstlerin fällt ihre Autonomie nicht einfach zu. Auf dem Weg zur Unabhängigkeit müssen sie durch viele Abhängigkeiten gehen. Oft erreichen sie nicht einmal ihr Ziel. Oft wird ihnen schmerzlich bewusst, wie angewiesen sie auf Hilfe sind, wie abhängig von Aufträgen, vom Widerhall ihrer Werke, von der Mund-zu-Mund-Propaganda, der Werbung, von ökonomischen, publizistischen, menschlichen Beziehungen.

Oft erweisen sich schon die einfachen sachlichen Voraussetzungen als eine schwer zu überwindende Hürde. Bildende Künstler brauchen ein Atelier, brauchen Galerien, die sie ausstellen, Menschen, die ihre Werke kaufen. Komponisten brauchen wenigstens Notenpapier, einen Flügel – aber dann auch Ausführende, Solisten, Ensembles, Orchester, Sänger, Chöre; denn vor den musikalischen Ruhm haben die Götter die Aufführung gesetzt. Schriftsteller brauchen Lektoren, Verleger, Leser, Rezensenten; nur im Samisdat zu erscheinen wie bei oppositionellen Autoren in der kommunistischen Welt oder Romane in Schubladen aufbewahren zu müssen wie im nationalsozialistischen Deutschland (wo auch Avantgarde-Maler, die im Land geblieben waren, ihre Bilder verstecken mussten), ist eine beschämende, peinliche Verkürzung, oft eine völlige Negation ihrer Wirksamkeit.

Olivier Messiaen, als er in deutscher Kriegsgefangenschaft im Lager in Görlitz sein „Quatuor pour la fin du temps“ schrieb, brauchte wenigstens einen verständigen deutschen Offizier, der ihm Notenpapier verschaffte, unter den Gefangenen geeignete Musiker aussuchen ließ, Proben ermöglichte und schließlich die Aufführung genehmigte. Reinhold Schneider, der im Krieg unter Publikationsverbot stand, hatte das Glück, im benachbarten Colmar einen Verleger zu finden, Joseph Rossé, der unzweifelhaft in Opposition zu nazistischen Deutschland stand, aber als   einstiger elsässischer Autonomist bei der Besatzungsmacht kaum angreifbar war: er druckte den in Deutschland verbotenen Schriftsteller mit Papier aus Widerstandskreisen in Berlin und machte den kontrollierenden Gestapoleuten weis, es handle sich um die zwingend nötige Erfüllung von Vorkriegsverträgen; mit Elsässer Riesling gelang es ihm, sie immer wieder abzuwimmeln. (Deshalb tragen alle Alsatia-Bücher aus der Kriegszeit kein Erscheinungsdatum!)

So hat die Macht der Kunst längst bescheidene Dimensionen angenommen. Was erscheint im Internet, wenn man heute das Wort Künstler anklickt? Nicht Michelangelo oder Goethe oder Beethoven, sondern die Künstlersozialversicherung. Mit ihr sind seit 1983 die selbständigen Künstler und die Publizisten – als die hier auch die Schriftsteller gelten – in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen worden. Es gilt die Besonderheit, dass sie nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen und damit Arbeitnehmern gleichgestellt sind. So tritt der Staat der Kunst als ein treuer, manchmal etwas bürokratischer Dienstbote gegenüber, der nicht herrschen, sondern helfen will – nachdem er in Dritten Reich ein letztes Mal gegenüber den Künsten seine gebietende Übermacht ausgespielt hatte (was übrigens nicht wenige Künstler beeindruckte, verführte und sie zu Kurtisanen der Gewalt werden ließ).

Gegen solche Verführungen ist man im heutigen Deutschland gefeit. Der Staat hat sich gegenüber der Kunst auf eine dienende Rolle zurückgezogen.. Seine beiden Stichworte heißen Kunstfreiheit und Kunstförderung. Art. 5 Abs.3 GG, in dem das Verhältnis von Kunst und Staat geregelt ist, garantiert die Freiheit der Kunst, und zwar nach zwei Richtungen hin. Sie garantiert das subjektive Recht des einzelnen auf künstlerische Betätigung: den Künstlern dürfen hinsichtlich des Gegenstands und der Formen ihres Schaffens keine Vorschriften gemacht werden; sie müssen in der Lage sein, ihr Kunst ungehindert dem Publikum zugänglich zu machen. Darüber hinaus garantiert Art. 5 Abs.3 den von jeder fremden Einwirkung freien eigengesetzlichen Lebensbereich der Kunst. Das bedeutet Schutz vor Übergriffen des Staates, Schutz auch vor Übergriffen anderer sozialer Mächte. Der Staat hat sich nicht nur eigener Eingriffe zu enthalten; er hat darüber hinaus Eingriffe Dritter abzuwehren und Maßnahmen zu ergreifen, um die Kunst zu sichern.

Das alles ist die Konsequenz aus einem Verzicht. Unser heutiges Gemeinwesen ist in seinen geistigen Grundlagen pluralisiert. Als solches ist es nicht mehr in der Lage, eigene verbindliche Maßstäbe für Kunst und künstlerisches Tun zu setzen, Der Staat „weiß“ nicht einmal mehr, was Kunst ist. Er darf es nicht wissen. Er bekennt sich in Sachen Kunst zu seiner Inkompetenz. Er muss sich darauf beschränken, durch Bereitstellung der äußeren Voraussetzungen den Raum zu schaffen, in dem sich individuelle künstlerische Tätigkeit entfalten kann. Der Staat kann künstlerische Leistungen anregen und fördern, muss sich aber jeder Bestimmung des Inhalts und der Form der Kunst enthalten. Er gibt Kunst frei, ohne ein Verhältnis zum Freigegebenen einzugehen. Entsprechend seiner pluralistischen Grundlage muss er darauf bedacht sein, dass durch seine Förderung eine möglichst große Vielfalt von Gestaltungsformen Raum findet.

Doch uns interessiert hier natürlich besonders, was im einzelnen zur Förderung der Künstler, zur Sicherung ihrer Existenz geschieht. Auch hier existiert ein breites Spektrum staatlicher Aktivitäten: Förderung durch Kunst- und Literaturpreise (es gibt erfreulich viele in Deutschland!), Ankauf von Kunstwerken, Erteilung von Aufträgen (das Musterbeispiel ist „Kunst am Bau“, seit 2002 mit einem Preis verbunden!). Auch für Brücken, Talsperren, Platz- und Gartenanlagen können Beiträge für die künstlerische Gestaltung vorgesehen werden. Auf diese Weise wird für Künstler ein nicht unbeträchtliches Volumen öffentlicher Aufträge geschaffen. Die Länder geben Zuschüsse an Gemeinden und kirchliche Institutionen zur Erteilung von Aufträgen an bildende Künstler. Staatstheater erteilen Aufträge an Autoren und Komponisten. Den Künstlern indirekt zugute kommt der Ankauf von Kunstwerken für öffentliche Museen, von Büchern lebender Autoren für öffentliche Bibliotheken.

Die einzelnen Künstler werden auch gefördert durch Steuererleichterungen, direkte Zuschüsse, Beiträge zur Altersversorgung durch Maßnahmen zur Unterstützung notleidender Künstler. Der Staat trägt zur Sicherung der materiellen Existenz der Künstler wesentlich dadurch bei, dass er das geistige Eigentum durch das Urheberrecht gewährleistet. Ausfluss dieses Urheberrechts ist u.a. die Bibliothekstantieme, eine Abgabe zugunsten der Autoren.

Dass die materielle Lage der Künstler trotz dieser beträchtlichen Förderungs- und Stützungmaßnahmen noch unbefriedigend ist, sei nicht verschwiegen. Spürbare Erhöhungen der Mittel durch den Staat sind kaum zu erwarten. Und das private Mäzenat, das hier einspringen könnte, ist in Deutschland leider sehr viel schwächer als in Ländern wie England und den USA; dafür sorgt schon unser – trotz neuerer zaghafter Reformversuche – immer noch arg enges, im ganzen wenig kunstfreundliches Stiftungs- und Steuerrecht.

Hans Maier (1931) wurde 1962 Professor für Politische Wissenschaft an der Ludwig-Maximilian-Universität München und war 1970 bis 1986 Bayerischer Staatsminister für Unterricht und Kultus sowie von 1976 bis 1988 Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. 1988 bis 1999 war er ordentlicher Professor für christliche Weltanschauung, Religions- und Kulturtheorie an der Universität München (Guardini Lehrstuhl).

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