GRÜNE GENTECHNIK AUS ETHISCHER SICHT

 Alois Glück hält für die Risikobewertung bei der Grünen Gentechnik  von besonderer Bedeutung, ob Prozesse tatsächlich beherrscht und auch gestoppt werden können oder ob eingetretene Entwicklungen irreversibel sind. Wo man nicht austreten kann, sollte man auch nicht eintreten.

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Alois Glück

Grüne Gentechnik aus ethischer Sicht

Die große sachliche Komplexität der Grünen Gentechnik verlangt auch eine entsprechend differenzier­te Behandlung der ethischen Fragestellungen und Abwägungen. Das kann natürlich in einem kurzen Statement nicht dargelegt werden. Für die gründliche Befassung empfehle ich das Studium des Refera­tes des Münchner Sozialethikers Professor Dr. Markus Vogt bei einer Veranstaltung der Universität Bayreuth: „GenEthik: Grüne Gentechnik in ethischer Sicht“ vom 19. November 2004.

Die Aufgabe der Ethik für die Bewertung der Grünen Gentechnik

Keine Technologie ist von vornherein gut oder schlecht. Man muss ihre Chancen und Risiken, ihre Rolle für das Gemeinwohl nach konkreten Sachbezügen abwägen und bewerten. Die Komplexität ei­nes Sachverhaltes bestimmt auch die Komplexität der ethischen Fragestellungen und Bewertungen. 

Die Grüne Gentechnik ist ein hoch komplexer Sachbereich. Das sind zunächst die Fachfragen der Er­nährung, der Pflanzenzucht, der Ökologie. „Wie in einem Brennglas bündeln sich in dieser Auseinan­dersetzung zentrale Fragen der Technik- und Risikobewertung, der Globalisierung, der Gerechtigkeit, der Armutsbekämpfung, des Naturverhältnisses von Mensch und Gesellschaft, der Beziehungen zwi­schen Wissenschaft, Ethik und Öffentlichkeit. Nicht zuletzt geht es um Abwägungen zwischen wirt­schaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten. Die Debatte um die Grüne Gentechnik ist in der Spannung vielfältiger Interessens- und Überzeugungskonflikte.“ (Vogt) Es ist unverzichtbar, diese Zusammenhänge, diese Komplexität zu sehen, anzunehmen und danach zu handeln. Die Bewertung der Gentechnik ist also eine Querschnittsaufgabe.

Ein wichtiger Ausgangspunkt der ethischen Debatte um die Grüne Gentechnik ist die Schöpfungstheo­logie: Ist der Mensch überhaupt zu derartigen Eingriffen in die Natur befugt. Das Argument, dass der Mensch sich bei der Gentechnik an die Stelle Gottes set­ze und in die Schöp­fungsordnung eingreife, ist zu pauschal. Nach dem christlichen Verständnis der Verantwortung des Menschen für die Schöpfung, hat dieser die Aufgabe sie zu nutzen und zu hüten. Aus der Theologie der Schöpfung ergibt sich also kein grundsätzliches Nein zu gentechnischen For­schungen und deren Nutzung.

Für die christliche Ethik ist fundamental, dass Eingriffs- und Gestaltungsmöglichkeiten untrennbar verbunden sind mit verantwortlichem Umgang, einschließlich der Bereitschaft und der Fähigkeit auf Mögliches zu verzichten, wenn es in seinen Auswirkungen nicht vertretbar ist

  • Von besonderer Bedeutung ist der Maßstab der Nachhaltigkeit. Wie wirken sich die Entwick­lungen auf die Nachkommen aus? Und: Wie sind die Wirkungen auf die Menschen in anderen Regionen der Erde? Die Grüne Gentechnik ist in jedem Fall ein Projekt mit Langzeitwirkung und Langzeitverantwortung. Deshalb ist die wichtige Anfrage: Gibt es aussagekräftige Lang­zeitstudien?
  • Ein entscheidender Faktor ist, welche Alternativen für die Erreichung gemeinsam erkannter Ziele zur Verfügung stehen. Dies bestimmt ganz wesentlich die Vertretbarkeit von Risiken und Auswirkungen. . Je mehr wir risikolosere Alternativen zur Verfügung haben, umso unver­tretbarer wird es, auf Dauer Projekte und Entwicklungen mit hohem Risikopotential einzufüh­ren oder weiter zu betreiben. (Vergleich: Situation für die Abwägung von alternativen Mög­lichkeiten nach der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl)

Immer wieder geht es um die Abwägung zwischen Chancen und Risiken. Dies gilt natürlich auch für die Grüne Gentechnik. Ethische Bewertungen können sich aber nicht nur auf die Risiken, die Belas­tungen und Veränderungen beziehen. Es ist ebenso ein ethisches Gebot, die Chancen für die Verbesse­rung der Lebensbedingungen der Menschen zu bewerten. Wenn das Ergebnis der Abwägungen zu der Erkenntnis der nachhaltigen Verbesserung von Lebensbedingungen der Menschen führt, ist es ethisch gesehen Pflicht, dies auch zu fördern.

Die pauschale Ablehnung der Gentechnik ist wohl überwunden. (Beispiel Herstellung von Insulin). Der Konflikt konzentriert sich auf die „Grüne Gentechnik“. Die Grüne Gentechnik umfasst zwei Be­reiche, die zu unterscheiden sind:

  1. Die Herstellung von Lebensmitteln.
    Die Anwendung in der Lebensmittelverarbeitung (z. B. Herstellung von Enzymen, Vitaminen, Aminosäuren, Fermentationsprozesse wie z. B. bei Milchprodukten) ist Standard. Die Anwen­dung der Gentechnik für Zusatzstoffe oder Prozesshilfen in der Lebensmittelverarbeitung ist kaum mehr wegzudenken. Es gibt dagegen auch keine tragenden ethischen Argumente. Nach meinem Kenntnisstand gibt es auch keine Belege über gesundheitliche Schäden durch Lebens­mittel aus gentechnisch veränderten Pflanzen. Unabhängig davon ist die Kennzeichnungs­pflicht als Information für den Verbraucher unverzichtbar.
     
  1. Die Anwendung in der Landwirtschaft.
    Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht die Anwendung in der Landwirtschaft. In dem Bereich der Tierzucht sind heute gentechnische Methoden der Analyse und der Steuerung gang und gäbe. Man kann im Einzelnen trefflich darüber streiten, welche Entwicklungen auch im Hinblick auf den Eigenwert alles Lebendigen vertretbar sind und welche Auswirkungen daraus in der Beziehung und in der Wertschätzung der Tiere entstehen oder entstehen könnten. Dies soll hier nicht weiter vertieft werden.

Der für mich entscheidende Unterschied zur Anwendung der Gentechnik im Pflanzenbau ist, dass bei Fehlentwicklungen und entsprechenden Erkenntnissen die Entwicklung in der Tierzucht jederzeit ge­stoppt werden kann.

Ein anderes Beispiel: Bei neuen Erkenntnissen über die Gefahren oder gar konkreten Auswirkungen durch den Betrieb technischer Anlagen, seien es Kernkraftwerke, chemische Fabrikationen oder ande­res, kann abgeschaltet und damit die Schadensauswirkung begrenzt werden. Für die Risikobewertung ist von besonderer Bedeutung, ob Prozesse tatsächlich beherrscht und auch gestoppt werden können oder ob eingetretene Entwicklungen irreversibel sind. Wo man nicht austreten kann, sollte man auch nicht eintreten. 

Wenn es mit dem Einsatz der Grünen Gentechnik in der Natur zu Entwicklungen kommt, die in der Güterabwägung eine Nutzung dieses Weges nicht mehr vertretbar machen, kann der Prozess in der Natur aber nicht einfach gestoppt werden. Hier kann niemand abschalten. Der Einsatz der Grünen Gentechnik in der Natur ist ein Eingriff in hoch komplexe Systeme von Le­bensgemeinschaften, die wir bis heute nur bedingt verstehen. Der bis heute doch sehr begrenzte Er­kenntnisstand etwa über die Ursachen von BSE oder den Ursachen der Waldschäden sind nur zwei Beispiele für solche Erfahrun­gen.

In der Natur lebt nichts in einfachen Ursache-Wirkung-Beziehungen. Es müssten schon ganz außerge­wöhnliche und auf keine andere Art und Weise zu erreichende Vorteile für die Menschen und für das Gemeinwohl das Ergebnis sein, dass trotz solcher Risiken der Einsatz der Grünen Gentechnik ange­sichts der noch vielen offenen Fragestellungen vertretbar ist. Die verschiedenen Einzelthemen können hier nicht benannt werden, sie sind aber durch die entsprechenden Debatten hinreichend bekannt.

Die Rolle der Grünen Gentechnik für die Ernährung der Weltbevölkerung

Ein Argument mit großem ethischem Gewicht ist die Aussage, dass mit der Grünen Gentechnik die Bekämpfung des Hungers besonders wirksam möglich ist. Der Ausgangspunkt einer solchen Betrach­tung muss natürlich sein, was die Ursachen des Hungers sind. Diese Frage ist höchst vielschichtig und komplex und muss mit einer Analyse der Ernährungskrisen der Menschheit beginnen. Es wird sich schnell zeigen, dass es hier um weit mehr geht, als um die Ertragskraft von Pflanzen. In der jüngeren Debatte wurde immer wieder betont, dass die Ernährung der Weltbevölkerung nicht ein Mengenpro­blem ist, sondern ein Verteilungsproblem. 

Professor Dr. Markus Vogt analysiert in dem erwähnten Vortrag in Bayreuth: „Ihr primäres Problem ist nicht der absolute Mangel an Nahrungsmitteln, sondern Korruption, feh­lende Kaufkraft der Armen, instabile politische Verhältnisse, kulturelle Entwurzelung durch Kriege und Arbeitslosigkeit. Der Bei­trag Grüner Gentechnik zur Hungerbekämpfung ist wesentlich daran zu messen, ob er zur Überwin­dung oder zur Verstärkung dieser Strukturen beiträgt. Das bedeutet auch, dass sie die traditionellen Anbaumethoden und Zuchtrechte kleinbäuerlicher Strukturen nicht über ein bestimmtes Maß hinaus verdrängen darf, da diese eine wesentliche Funktion für die Grund- und Kri­sensicherung der Bevölke­rung haben, die – gerade angesichts von Korruption sowie politischen, so­zialen und ökologischen Kri­sen in Entwicklungsländern – nicht durch hochtechnisierte, meist markt­abhängige Produkte kompen­siert werden kann.“

Die grundsätzlichen Fragestellungen für den Einsatz der Grünen Gentechnik in unserem Land und im europäischen Raum stellen sich natürlich auch für den Einsatz in Entwicklungsländern, wenn auch in unterschiedlicher Weise, etwa im Hinblick auf die Agrarstruktur in Südamerika und die ganz andere in Afrika oder in anderen Regionen. Ein besonders wichtiges ethisches Thema ist die Gefahr der totalen Abhängigkeit von einigen wenigen Weltkonzernen. Eine Machtkonzentration, die nicht nur für Land­wirte bedenklich ist. Der Einsatz der Grünen Gentechnik ist nur bei entsprechenden gesetzlichen Re­gelungen überhaupt denkbar. Dies ist für uns selbstverständlich. So selbstverständlich wie für den Ein­satz der Kernenergie oder andere risikoreichere Technologien. Diese Regeln auch dauerhaft durchzu­setzen bedarf eines handlungsfähigen und durchsetzungsfähigen Rechtsstaats. Dies ist in den meisten Entwicklungslän­dern nicht gegeben. 

Einer der wichtigsten Gründe für den Hunger in der Welt sind die erwähnten Strukturen und die Ver­nachlässigung der einheimischen Landwirtschaft in ihrer Entwicklung bei den Produktionsmethoden und im Zugang zu den Märkten. Dies steht in einem engen Zusammenhang mit der Vernachlässigung der Entwicklung der ländlichen Räume, da die Eliten weitgehend stadtorientiert sind. 

Diese Entwicklungen haben verheerende soziale Folgen. Der Einsatz der Grünen Gentechnik wird mit der Mengensteigerung bei der Nahrungsmittelproduktion begründet. Gleichzeitig würde dies aber eine Agrarwirtschaft fördern, die von der einheimischen Landwirtschaft weitgehend abgekoppelt wird.

Wenn es zutreffend ist, dass der Hunger in der Welt seine Ursachen in den eingangs geschilderten strukturellen Problemen hat, ist nicht erkennbar, dass der Einsatz der Grünen Gentechnik den Hunger in der Welt und die Verarmung der Menschen vor allem in den ländlichen Regionen mit einer wach­senden Dynamik der Abwanderung in ohnehin schon kaum mehr beherrschbare Ballungszentren in ir­gendeiner Weise positiv verändern könnte.

In der Gesamtbetrachtung spricht alles dafür, dass die entschlossene Förderung der einheimischen, standortgerechten Landwirtschaft das größte und wirksamste Potential für die Bekämpfung des Hun­gers in der Welt ist. Eine solche Agrarpolitik muss dabei eng mit der Entwicklung der ländlichen Räu­me verbunden werden. Dies ist der Weg, der in Deutschland und später dann in der Europäischen Uni­on entwickelt und heute selbstverständlich ist. Agrarpolitik und Politik für die Ernährung der Bevölke­rung ist damit nicht mehr nur eine agrartechnische Frage, sondern eine umfassende gesellschaftspoliti­sche Aufgabe. Ein isoliertes Fachkonzept Grüne Gentechnik kann dies nicht leisten. 

Mein Fazit:

Die oft geschwungene moralische Keule Grüne Gentechnik zur Bekämpfung des Hungers in der Welt hat keine ausreichende Legitimation, um die damit verbundenen Risiken in Kauf zu nehmen. Letztlich ist es natürlich immer die souveräne Entscheidung der Politik in den einzelnen Ländern, wel­chen Weg sie gehen will.

Zu den ethischen Aufgabenstellungen zählt auch der Umgang mit der Angst vieler Menschen gegen­über der Grünen Gentechnik. Für das Verstehen der Prozesse und für den notwendigen Brückenschlag in der Gesellschaft und in der Politik ist es notwendig, sich mit dem Thema „Ängste“ ernsthaft ausein­ander zu setzen, insbesondere mit der Rolle der Ängste in diesen Themenkreisen. Angst ist ein unver­zichtbarer Teil unseres Lebens. Angstfreie Menschen leben buchstäblich lebensge­fährlich. Das gilt für das kleine Kind, das Gefahren noch nicht erkennen kann, ebenso wie für den Ex­tremsportler, es gilt aber auch für uns alle. Die Angst schützt vor unbedachtem Tun. Entscheidend ist, dass wir uns von der Angst nicht beherrschen und besetzen lassen. Wenn nur noch Angst unser Verhalten und unser Handeln steuert, werden wir blockiert. Dies gilt auch für die Gesell­schaft.

Die Lösung ist aber nicht, Ängste zu verdrängen. Die Ängste müssen angenommen und aufgearbeitet werden. Sonst blockieren sie uns. Übel wird es freilich, wenn die Angst von Menschen politisch in­strumentalisiert wird. Dies war gerade auch in den Umweltdebatten immer wieder zu erleben und ist auch jetzt eine ständige Gefahr. Mit Angst verbindet sich oft auch ein besonderes Gespür für Risiken, Defizite, Fehlentwicklungen. 

Aus der eigenen Erfahrung in den jahrelangen heißen Debatten und Auseinandersetzungen um Sicher­heitsfragen stelle ich fest, dass wir z.B. wichtige Weiterentwicklungen in der Sicherheit der kerntech­nischen Anlagen – die wir uns heute alle zu Gute halten – vor allem den in der Sache engagierten Geg­nern und Kritikern verdanken. Die kritischen Gruppierungen haben eine wichtige Rolle. 

Eine der wichtigsten Antworten auf die Realität Angst ist vertrauensstiftendes Verhalten. Dies stellt entsprechende Anforderungen an die Transparenz aller Vorgänge. Die Forderung nach Transparenz al­lein genügt aber nicht. Im Sinne des ethischen Diskurses geht es um die konkret ausgestaltete Verant­wortungsethik. Dafür reicht nicht die Diskussion, dafür braucht man konkrete Strukturen. Es muss klar beschrieben werden, wer für was Verantwortung hat, entsprechend rechenschaftspflichtig ist und wie diese Re­chenschaft gegenüber wem realisiert wird. Dies sollten wir aus dem Desaster der Finanzkrise gelernt haben! Handlungsvollmacht ohne konkrete persönliche Verantwortung mit Konsequenzen für die Handelnden entwickelt eine Eigendynamik mit zerstörerischer Kraft.

Ein Ausbau der Nutzung der Grünen Gentechnik ohne diese eindeutigen Strukturen und rechenschafts­pflichtigen Regelungen ist nach meiner Überzeugung nicht vertretbar. Ob „Ja“ oder „Nein“: Die Bür­ger haben ein Anrecht darauf, dass die politische Entscheidung zur Grünen Gentechnik nachvollzieh­bar dargelegt wird. Dazu gehört

– die Benennung der Chancen und der Risiken
– die Kriterien für die Güterabwägung
– die Begründung der Entscheidung.

Ebenso muss dargelegt werden, durch welche Institutionen die weitere Entwicklung transparent be­gleitet und bewertet wird. Wer ist für was verantwortlich, in welcher Weise rechenschaftspflichtig, wie wird die Transparenz gewährleistet? Dafür braucht es unter Federführung des Staates ein entsprechen­des interdisziplinäres Netzwerk. Ich bin überzeugt: Nur so kann die lähmende Polarisierung überwun­den werden.

Alois Glück (1940) ist Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Von 1970 – 2008 war er Mit­glied des Bayerischen Landtags und dort 1988-2003 Vorsitzender der CSU-Fraktion und 2003 – 2008 Präsident des Landtages. Er ist Mitherausgeber von kreuz-und-quer.de

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